Rohdaten Dana - Messergebnisse

- eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana"

=> z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht
=> Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein
=> Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen.

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Paderborn/4259041-Schnellster-Autofahrer-war-auf-Berliner-Ring-in-Paderborn-mit-Tempo-110-unterwegs-Dana-hat-schon-1224-mal-geblitzt

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten Dana - Messergebnisse [#196176]
Datum
28. August 2020 11:40
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" => z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht => Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein => Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen. https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Paderborn/4259041-Schnellster-Autofahrer-war-auf-Berliner-Ring-in-Paderborn-mit-Tempo-110-unterwegs-Dana-hat-schon-1224-mal-geblitzt
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 28.08.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die bisher …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Rohdaten Dana - Messergebnisse [#196176]
Datum
4. September 2020 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 28.08.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die bisher vorliegenden Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im CSV-Format. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dateien. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in für diese schnelle und unproblematische Antwort bedanke ich mich recht herzlich! Mi…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten Dana - Messergebnisse [#196176]
Datum
4. September 2020 10:44
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für diese schnelle und unproblematische Antwort bedanke ich mich recht herzlich! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] Sehr geehrteAntragsteller/in Die von Ihnen …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441]
Datum
13. Oktober 2020 16:34
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Die von Ihnen gewünschten Daten können Ihnen grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund des Umfangs der Auswertungen ist mit einem Zeitaufwand von ca. 1 Stunde unseres Rechenzentrum zu rechnen. Die Kosten für die Auswertung würden sich dementsprechend auf 78,22 € belaufen, da wird die Kosten auch an das Rechenzentrum erstatten müssen. Sollten Sie weiterhin Interesse an der Auswertung haben, bitte ich um Rückmeldung. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen bekommen, betrachte ich Ihre Anfrage als Gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in was …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176]
Datum
13. Oktober 2020 17:10
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in was hat sich denn im Vergleich zur Anfrage vom 28.8.2020 geändert? Die Menge der angefragten Tage? Falls Ihnen die Daten in einem anderen Format (als z.B. csv) ganz oder auch nur teilweise vorliegen, würde ich die Anfrage damit erledigt sehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in der …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176]
Datum
14. Oktober 2020 07:02
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Umfang der Daten hat sich im Vergleich zu der letzten Anfrage geändert, so dass mir dieser Zeitaufwand vom Rechenzentrum vorgegeben wurde. Die Auswertungen können nur vom Rechenzentrum erstellt werden. Mir liegen die Daten leider nicht vor, auch nicht an einem anderen Format. Eine derartige Auswertung kann nur über das Rechenzentrum erstellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in In d…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176]
Datum
14. Oktober 2020 07:27
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In diesem Fall schränke ich den Zeitraum der angefragten Rohdaten zwecks Vereinfachung der Anfrage auf den 26.8-15.9 ein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in die …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176]
Datum
14. Oktober 2020 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Einschränkung des Zeitraum der Rohdaten vom 26.08.2020 bis zum 15.09.2020 reduziert zwar den Aufwand für das Rechenzentrum, dennoch liegt der Aufwand in einem Zeitrahmen von ca. 30 Minuten bis 60 Minuten. Die Kosten würden sich daher weiterhin auf den bereits genannten Betrag von 78,22 € belaufen. Vielmehr muss dieser große Datenbestand Ihrem Informationsbegehren entsprechend aufbereitet werden, so dass der von der GKD hierfür in Ansatz gebrachte zeitliche Umfang von bis zu einer Stunde als außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand im Sinne von Ziffer 1.3.3 der VerwGebO IFG anzusehen ist. Darüber hinaus möchte ich auf Ihre Anmerkungen zur Höhe und Festsetzung von Verwaltungsgebühren eingehen. Maßgeblich für die Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung von Informationen nach dem IFG NRW ist die hierzu erlassene Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG) NRW. Der dort vorgegebene Gebührenrahmen ist nach § 9 des Gebührengesetzes (GebG) NRW ermessensfehlerfrei auszufüllen. Im Rahmen des Äquivalenzprinzips sind somit zum einen der erforderliche Verwaltungsaufwand, zum anderen der wirtschaftliche Wert oder sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Die zu erhebende Gebühr darf letztendlich nicht im Missverhältnis zu der Leistung der Behörde stehen. In Ihrer Mail vom 05.10.2020 beantragen Sie des Weiteren, nach § 2 VerwGebO NRW von einer Gebührenerhebung abzusehen. Dies begründen Sie mit der Billigkeit und insbesondere mit dem Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Ermäßigung bzw. Befreiung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nur möglich, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Dass die in Rede stehenden Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen, stellt keine soziale Härte oder eine vergleichbare außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 2 VerwGebO NRW dar. Eine Ermäßigung bzw. Befreiung auf Grundlage dieser Vorschrift ist daher nicht möglich. Ungeachtet dessen habe ich, wie bereits zuvor ausgeführt, gem. § 9 Abs. 1 GebG NRW ergänzend zu prüfen, welchen wirtschaftlichen Wert oder sonstigen Nutzen die Informationsgewährung für Sie hat und in welchem Umfang dies ermessenfehlerfrei zu einer Gebührenreduzierung führen kann. Aufgrund dessen bitte ich Sie um Mitteilung, welche Bedeutung in wirtschaftlicher oder sonstiger Hinsicht die Informationen über die Geschwindigkeitsverstöße für Sie haben. Anschließend werde ich über Ihren Antrag entscheiden. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, erfolgt die Entscheidung nach Aktenlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176]
Datum
14. Oktober 2020 10:45
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich reduziere den Umfang meiner Anfrage auf den 26.8-1.9. Ich gehe davon aus, dass der Umfang nunmehr deutlich unter 30 Minuten liegen wird und somit eine einfache schriftliche Auskunft darstellt, da bereits die Anfrage vom 28.8.2020 ermessenfehlerfrei von Ihnen entsprechend beschieden wurde. Einen "außergewöhnlichen Aufwand" für den simplen Export von Daten als .csv aus der Oracle-Datenbank ist für mich - als Informatiker - bei aller Liebe nicht erkennbar. Das mag für den Laien aufwändig klingen. Das Scannen und Schwärzen von 5 Blättern einer Akte ist jedoch bereits zeitlich aufwändiger. Zumal dieser Export offenbar bereits einmal getätigt wurde - so wurde die entsprechende Datenbankabfrage für den Export offenbar bereits erstellt, da laut ihrer Aussage der damalige, erste Export nur auf diesem Weg möglich war. Dadurch reduziert sich der tatsächliche Aufwand für jede Folgeanfrage. Desweiteren ist eine Festsetzung als "außergewöhnlicher Aufwand" nach 1.3.3 bereits für diesen Fall nicht von der Rechtssprechung gedeckt. Dazu das OVG NRW, Beschluss vom 05. Dezember 2011 - 9 A 2184/08 "dass im Regelfall das bloße Abrufen von Daten (aus Karteien, Registern, elektronischen Datensammlungen) ohne weitergehende inhaltliche Prüfung der Daten auf etwaige Geheimhaltungsgründe eine gebührenfreie einfache Auskunft nahelegen." Nicht anders verhält es sich in diesem Fall. Durch die Aufwandsreduzierung auf den kleinen Zeitraum sowie die Klarstellung der Rechtsprechung zur Auskunft beim "bloßen Abrufen von Daten aus elektronischen Datensammlungen" liegt hier nunmehr eine "einfache schriftliche Auskunft" vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in auf …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#199441] [#196176]
Datum
19. Oktober 2020 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 14.10.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die bisher vorliegenden Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im CSV-Format. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dateien. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176]
Datum
19. Oktober 2020 08:28
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im Zeitraum vom einschließlich 2.9.2020 bis einschließlich 10.9.2020 (gerne auch weiter in die Zukunft, sofern der Aufwand "einfach" bleibt) => z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht => Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein => Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich danke sehr für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in au…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176]
Datum
26. Oktober 2020 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 19.10.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die bisher vorliegenden Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im CSV-Format. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dateien. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176] bitte senden Sie mir Folgendes z…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176]
Datum
26. Oktober 2020 14:08
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im Zeitraum vom einschließlich 14.9.2020 ab 7:00 Uhr bis einschließlich 23.9.2020 (gerne auch weiter in die Zukunft, sofern der Aufwand "einfach" bleibt) => z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht => Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein => Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich danke sehr für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/in di…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" [#196176]
Datum
26. Oktober 2020 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen kann ich Ihnen erst nach meinem Urlaub in der 48. KW zur Verfügung stellen. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 24.9-1.10 [#196176] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 24.9-1.10 [#196176]
Datum
28. Oktober 2020 09:43
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im Zeitraum vom einschließlich 24.9.2020 bis einschließlich 1.10.2020 (gerne auch weiter in die Zukunft, sofern der Aufwand "einfach" bleibt) => z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht => Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein => Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich danke sehr für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
Automatic reply: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 24.9-1.10 [#196176] Guten Tag…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Automatic reply: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 24.9-1.10 [#196176]
Datum
28. Oktober 2020 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, ich bin aktuell nicht im Haus erreichbar und kann Ihre E-Mail erst am 16.11.2020 bearbeiten. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Grobert (Telefon: 05251 88-11468) oder per E- Mail unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 2.10-10.10 [#196176] Sehr geehrteAntragsteller…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 2.10-10.10 [#196176]
Datum
28. Oktober 2020 09:44
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im Zeitraum vom einschließlich 2.10.2020 bis einschließlich 10.10.2020 (gerne auch weiter in die Zukunft, sofern der Aufwand "einfach" bleibt) => z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht => Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein => Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich danke sehr für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 11.10-20.10 [#196176] Sehr geehrteAntragstelle…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 11.10-20.10 [#196176]
Datum
28. Oktober 2020 09:49
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im Zeitraum vom einschließlich 11.10.2020 bis einschließlich 20.10.2020 (gerne auch weiter in die Zukunft, sofern der Aufwand "einfach" bleibt) => z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht => Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein => Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich danke sehr für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 11.10-20.10 [#196176] Sehr geehrteAntragst…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 11.10-20.10 [#196176]
Datum
20. November 2020 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mails vom 26.10.2020 und 28.10.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die bisher vorliegenden Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" für den Zeitraum 14.09.2020 bis zum 20.10.2020 im CSV-Format. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Dateien. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176] Sehr << Anrede >…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176]
Datum
15. Juni 2021 09:38
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine maschinenlesbare Form der bisherigen Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" im Zeitraum vom einschließlich 21.10.2020 bis einschließlich 31.10.2020 (gerne auch weiter in die Zukunft, sofern der Aufwand "einfach" bleibt) => z.B. im CSV-Format, aber gerne auch jedes andere Format, sofern es die Bearbeitung des Antrags vereinfacht => Kennzeichen sollen selbstverständlich nicht enthalten sein => Gewünscht ist insbesondere die Information zum Ort der Messung, Zeitpunkt sowie der gemessenen Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit. Gerne auch weitere Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382] Sehr Antragsteller/in zunächst einmal be…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382]
Datum
17. Juni 2021 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
1,7 KB
image003.png
1,2 KB
image004.png
1,7 KB
image005.png
1,8 KB
image007.png
1,7 KB
image008.png
8,2 KB


Sehr Antragsteller/in zunächst einmal bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 14.06.2021 bzgl. der Kosten der mobilen Messanlage. Sobald ich die Informationen zusammengestellt habe, werde ich Ihnen die Daten fristgerecht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176] Sehr Antragsteller/i…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176]
Datum
17. Juni 2021 16:31
Status
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 15.06.2021 bzgl. der Messergebnisse zur Radaranlage "Dana". Die von Ihnen gewünschten Messergebnisse sind beim Rechenzentrum vorhanden und müssen aufbereitet werden bzw. ausgewertet werden. Aufgrund der Langezeiterkrankung des zuständigen Mitarbeiters im Rechenzentrum ist eine Auswertung im Moment nicht möglich, da im Rechenzentrum keine Personalkapazitäten im Moment dafür vorhanden sind. Sobald eine Auswertung möglich ist, werde ich Ihnen die Daten Antragsgemäß zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176] Sehr << Anrede…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176]
Datum
17. Juni 2021 16:43
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Reaktion. Ich habe ja parallel eine Anfrage gestellt zum Gesamtdatensatz der Dana-Messdaten gestellt. Dieser Datensatz (in vielleicht minimal anderer Form) müsste ja bereits erstellt und vorhanden sein, damit die Endauswertung gemacht werden konnte. So wurde ja auf Grundlage des Datensatz ausgewertet, dass ca. 122.000 € Bußgelder angefallen sind sowie wie viele Tatbestände zwischen 20 und 8 Uhr stattfanden. Dieser Datensatz wäre völlig ausreichend, sodass Sie bei Zusendung die Anfrage für den Zeitraum 21.10-31.10 als gegenstandslos erachten können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176] Sehr Antragsteller/i…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176]
Datum
6. Juli 2021 15:38
Status
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Sehr Antragsteller/in es insoweit richtig, dass einen Datensatz über die gesamte Einsatzzeit der mobilen Radaranlage "Dana" gibt. Dieser umfasst Angaben zum Tattag, Uhrzeit, Tatstraße, Verwarngeldbetrag und Bußgeldbetrag. Er enthält jedoch keine Tatbestandnummer, gemessene Geschwindigkeiten brutto/ netto. Wenn diese Daten ausreichend sind, kann ich Ihnen diese zur Verfügung stellen. Ich bitte um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176] Sehr << Anrede…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176]
Datum
6. Juli 2021 15:56
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
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Sehr << Anrede >> Ich danke recht herzlich für das Angebot! Ja, das wäre völlig ausreichend und erspart Ihnen sicher auch unnötige Arbeit. Anhand der Bußgelder kann ich ja problemlos dann ermitteln, wie viel die Überschreitung letztlich war. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176] Guten Morgen Herr An…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Messergebnisse der mobilen Radaranlage "Dana" 21.10-31.10 [#196176]
Datum
7. Juli 2021 07:37
Status
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, in der Anlage kann ich Ihnen wunschgemäß die Daten entsprechend Ihrem Antrag zur Verfügung stellen. Weitere Auswertungen können aufgrund der Personalproblematik im Rechenzentrum nicht erstellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382] Sehr Antragsteller/in eine abschließende…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382]
Datum
14. Juli 2021 16:26
Status
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Sehr Antragsteller/in eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage ist zur Zeit noch nicht möglich, da mir noch eine Stellungnahme einer beteiligten Firma gem. § 8 Abs. 1 IFG fehlt. Nach Vorlage der Stellungnahme, werde ich Ihre Anfrage beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382] Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382]
Datum
15. Juli 2021 16:27
Status
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Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 14.06.2021 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) NRW die Bereitstellung sämtlicher Informationen zu den laufenden Betriebskosten des Radaranhängers "Dana" sowie der in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Fahrzeuge (VW Caddy). Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorhandenen amtlichen Informationen. Von hier ist somit zu prüfen, ob einer der Ausnahmetatbestände der §§ 6 – 9 IFG NRW vorliegt und demnach die Informationen nicht bzw. nur teilweise herausgegeben werden dürfen. Zu den Betriebskosten des Radaranhängers "Dana" gehört unter anderem der für die Nutzungsdauer vereinbarte Mietzins. Diese Information könnte ein zu schützendes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 8 IFG NRW sein. Daher wurde die Vermieterin, die Fa. Jenoptik Robot GmbH, gem. Satz 4 der genannten Vorschrift um Stellungnahme gebeten. Vor dort wird darauf aufmerksam, dass es sich bei "Dana" um ein Überwachungssystem handelt, welches von vielen Kommunen und sonstigen öffentlichen Stellen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen nachgefragt bzw. beschafft und folglich auch zukünftig Gegenstand regelmäßiger Vergabeverfahren sein wird. Durch die Kenntnis der in Rede stehenden Angebotspreise (Mietzins) könnten Mitbewerber diesen geringfügig unterbieten, was zu einem unmittelbaren wirtschaftlichen Schaden für die Fa. Jenoptik Robot GmbH führen würde. Aus den dargelegten Gründen sehe ich hinsichtlich der Mietzinszahlungen für "Dana" § 8 Satz 1 IFG NRW als erfüllt an. Daher wird Ihr Antrag auf Bereitstellung von Informationen zu diesem Teil der Betriebskosten abgelehnt. Im Übrigen stelle ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung: VW-Caddy Im 2-Schicht Betrieb werden 2 Mitarbeiter*innen eingesetzt. Auf Basis der Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) werden jährliche Kosten von 67.650 € pro Person zugrunde gelegt. Hinzu kommen pro Jahr Versicherungsbeiträge in Höhe von 634 € sowie Kosten für Benzin und Wartung von rund 1.500 €. Radaranhänger „Dana“ Im 3-monatigen Einsatz sind folgende Kosten entstanden: - Sicherheitsdienst (Aufschaltung Alarm und Kontrollfahrten) i.H.v. 1.440 € - Personalkosten für den Transport zu den Messstellen und die technische Einrichtung i.H.v. 3.000 € Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG NRW) werden für die Erteilung der o.g. Auskunft Gebühren nicht erhoben. Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen (§ 13 IFG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382] [#196176] Sehr << Anrede >>
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382] [#196176]
Datum
15. Juli 2021 16:52
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die umfangreiche Information. Um die Systeme vergleichen zu können, stellt sich mir die Frage mit welchen jährlichen Kosten dann im Fall des System "Dana" mit dem System VW Caddy verglichen wird. Der Gesamtkaufpreis von "Dana" ist ja bekannt. Wurde eine Vergleichsrechnung von Seiten der Stadt gemacht um z.B. die jährlichen Kosten vom System "Dana" mit dem VW Caddy zu vergleichen? D.h. also Personalkosten, Betriebskosten, Versicherung, Anlagenkosten des Caddy-Systems gegenübergestellt mit den geschätzten jährlichen Kosten des Systems "Dana". Ich hoffe ich habe meine Frage möglichst klar ausgedrückt. Bisher konnte ich nur den Vergleich "Anschaffungskosten Dana vs. Caddy (Auto+Blitzer)" wiederfinden. Wegen der hohen Personalkosten der Caddy-Lösung vs. der Dana-Lösung, stellt sich die Frage nach den "Vergleichskosten" pro Jahr (o.ä. Zeitraum). Falls keine derartigen Untersuchungen gemacht wurden (d.h. die Information ist nicht vorhanden), reicht mir auch eine kurze Mitteilung darüber. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382] [#196176] Sehr Antragsteller/in eine der…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: WG: Vollständige Kosten der mobilen Messanlagen (VW Caddy) [#223382] [#196176]
Datum
26. Juli 2021 10:32
Status
Sehr Antragsteller/in eine derartige Vergleichsberechnung wurde nicht gemacht. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] Sehr Antragsteller/in die entsprechenden Unterlagen zum Test …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740]
Datum
18. Oktober 2021 08:17
Status
Sehr Antragsteller/in die entsprechenden Unterlagen zum Test des Blitzers "Dana" werden in der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes unter dem Aktenzeichen 32.5 "Testphase Dana" geführt. Bei evtl. Rückfragen können Sie sich an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176] Sehr << Anrede >> ich würde die Akte 32…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176]
Datum
21. Oktober 2021 10:25
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde die Akte 32.5 "Testphase Dana" gerne Vor-Ort einsehen. Welche Termine können Sie dafür anbieten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176] Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 21.10.2021…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176]
Datum
8. November 2021 08:12
Status
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Mail vom 21.10.2021 beantragten Sie die Einsicht in die beim Ordnungsamt geführte Akte mit dem Aktenzeichen 32.5 – Testphase Dana – und baten um Benennung möglicher Termine. Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Ersuchen ebenfalls auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW stützen. Nach § 4 besteht nach Maßgabe des Gesetzes ein umfassender Anspruch auf Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorhandenen amtlichen Informationen. Von hier ist daher vorab zu prüfen, ob einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände der §§ 6 – 9 IFG NRW vorliegt und demnach Informationen nicht oder nur teilweise an Sie herausgegeben werden dürfen. Relevant für den vorliegen Fall ist, dass die in der Akte enthaltenen Unterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen zu Ihrer Anfrage # 223382 vom 14.06.2021, wonach für die vertraglich mit dem Vermieter des Radaranhängers „Dana“ vereinbarten Mietzinszahlungen die Ausnahmen gem. § 8 IFG NRW zutreffen. Dies gilt auch für die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens eingegangenen im in der Akte befindlichen Angebote Dritter. Wie bereits dargelegt, werden die Überwachungssysteme für den öffentlichen Verkehrsraum von vielen Kommunen und sonstigen öffentlichen Stellen nachgefragt und werden daher auch zukünftig Gegenstand regelmäßiger Vergabeverfahren sein. Daher könnte die Kenntnis der in Rede stehenden Angebote durch Offenbarung im Portal „FragdenStaat“ ebenfalls zu einem wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Anbieter führen. Des Weiteren enthält der Vorgang Unterlagen zu den eingesetzten Sicherheitsdiensten und der während des Betriebs des Radanhängers umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen. Auch hierbei handelt es sich um Informationen, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind und dem Schutzbereich des § 8 IFG unterliegen. Um Ihrem Informationsanspruch dennoch nachkommen zu können, können Ihnen die in Rede stehenden Unterlagen in geschwärzter Form zur Verfügung gestellt werden. Für diesen Zweck sind die Dokumente im Vorfeld zu kopieren und an den maßgeblichen Stellen im erforderlichen Umfang unkenntlich zu machen. Für die damit verbundenen Tätigkeiten ist überschlägig geschätzt von einem Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwand von ca. 3 Stunden auszugehen. Im Rahmen Ihrer vorherigen Antragstellungen wurde Ihnen bereits dargelegt, dass für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, unter Beachtung der VerwGebO IFG NRW sowie des Runderlasses des Ministeriums des Innern – 14-36.08.06 – vom 17.04.2018 Gebühren zu erheben sind. Aus den dargelegten Gründen sehe ich für die beantragte Amtshandlung Ziffer 1.3.2 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW als einschlägig an. Demnach kann für die Bereitstellung von amtlichen Informationen mit umfangreichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 € und 500 € erhoben werden. Ich möchte Sie allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die in Rede stehenden Arbeiten durchgeführt worden sind und im Detail feststeht, in welchem Umfang dadurch Verwaltungsaufwand tatsächlich verursacht und welche Beamt*innen welcher Laufbahngruppe bzw. vergleichbar eingruppierte Tarifbeschäftigte mit den Arbeiten betraut wurden. Zudem sind in diesem Zusammenhang die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der amtlichen Informationen sowie auf Antrag Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 9 Gebührengesetz NRW). Insofern ist zu prüfen, ob die festzusetzende Gebühr ggfs. zu ermäßigen ist. Bevor hier etwaige gebührenrelevante Amtshandlungen veranlasst werden, bitte ich um Rückmeldung, ob Sie Ihren o.g. Antrag aufrechterhalten wollen. Selbstverständlich können Sie mir in diesem Zusammenhang gerne ebenfalls mitteilen, ob bei Ihnen relevante Gebührenermäßigungstatbestände vorliegen. In der Anlage finden Sie den entsprechenden Runderlass des Ministeriums. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176] Sehr << Anrede >> für die ausführliche …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176]
Datum
8. November 2021 09:14
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für die ausführliche und verständliche Begründung danke ich recht herzlich. Um den Aufwand zu reduzieren, bin ich mit einer vollständigen Herausnahme der fraglichen Aktenbestandteile einverstanden bei denen Sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW annehmen. Eine Schwärzung und auch nur genaue Prüfung dieser Dokumente kann daher entfallen. Genauso auch die sonst notwendige Drittbeteiligung der Firmen. Ich gehe davon aus, dass es sich nunmehr um Ziffer 1.3.1 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW handeln wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196176/

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Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176] Sehr Antragsteller/in Mit Mail vom 08.11.2021 haben…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Akte zum Blitzertest "Dana" [#228740] [#196176]
Datum
19. November 2021 12:52
Status
Sehr Antragsteller/in Mit Mail vom 08.11.2021 haben Sie Ihren ursprünglichen Antrag nach dem IFG NRW vom 21.10.2021 eingeschränkt und mitgeteilt, dass Sie, zur Reduzierung des hiesigen Aufwandes, mit einer vollständigen Herausnahme der Aktenteile einverstanden sind, bei denen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW vorliegen. Ferner gehen Sie davon aus, dass nunmehr Tarifstelle 1.3.1 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW anwendbar ist und für die Gewährung der Einsichtnahme in den verbleibenden Vorgang Gebühren nicht anfallen. Nach der vorgenannten Ziffer 1.3.1 ist die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten in einfachen Fällen gebührenfrei. Maßgebliches Kriterium ist hierbei der Umfang des Aufwandes für die Vorbereitung und Gewährung der Akteneinsicht. Eine Auskunft ist dann als einfach im Sinne des Gebührentarifs anzusehen, wenn hierfür lediglich ein unerheblicher Aufwand anfällt. In Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, dass ein Verwaltungsaufwand bis zu einer zeitlichen Grenze von 15 Minuten als unerheblich zu qualifizieren ist (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 25.06.2004, AZ 11 K 1254/03 mit Hinweis auf Susenberger, GebG NRW, 2000, Anm. 5 zu § 7, vgl. ebenfalls Anwendungshinweis der LDI NRW zu § 11 IFG NRW, Ziffer 1 - Gebührenerhebung). Auch nach Einschränkung Ihres Antrages auf Informationsgewährung geht es nicht um eine bloße Einsichtnahme ohne jeglichen Aufwand. Vielmehr muss die Akte vollumfänglich gesichtet werden, um, Ihrem Wunsch entsprechend, die in Rede stehenden Unterlagen herausnehmen zu können. Insofern ist auch nach der Einschränkung Ihres Antrages nach wie vor jedes Dokument einzusehen und zu prüfen, ob es für Sie bereitgestellt werden darf oder einer der Versagungsgründe des IFG NRW, hier insbesondere § 8, vorliegt. Lediglich das Kopieren der betreffenden Dokumente und das gezielte Schwärzen einzelner Textzeilen oder -passagen würden entfallen. Der mit der Herausnahme der maßgeblichen Unterlagen verbundene noch verbleibende Aufwand wird nach hiesiger Schätzung mindestens eine Stunde betragen und liegt somit oberhalb der vorgenannten Erheblichkeitsschwelle von 15 Minuten. Folglich sehe ich nach wie vor Tarifstelle 1.3.2 als einschlägig an, wonach für die Bereitstellung von amtlichen Informationen mit umfangreichen Vorbereitungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 € und 500 € erhoben wird. Mit Hinweis auf meine vorherigen Ausführungen sowie auf meine Mail in dieser Angelegenheit vom 08.11.2021 an Sie bitte ich erneut um Mitteilung, wie mit Ihrem Antrag verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen