Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg

Anfrage an: Statistikamt Nord

- Sämtliche Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburgs

=> in elektronischer und maschinenlesbarer Form
=> Ich bitte um elektronische Antwort

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
18. Mai 2021 11:25
An
Statistikamt Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Sämtliche Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburgs => in elektronischer und maschinenlesbarer Form => Ich bitte um elektronische Antwort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistikamt Nord
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage nach "sämtlichen Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik fü…
Von
Statistikamt Nord
Betreff
AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
19. Mai 2021 17:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage nach "sämtlichen Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte Hamburgs". Die Roh- bzw. Einzeldaten der amtlichen Statistiken unterliegen natürlich der statistischen Geheimhaltung (§ 16 BStatG<https://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/BStatG.pdf> und § 6 HmbStatG<http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=EFBEF0DF8C011DC473663CCF664B7418.jp24?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-StatGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs>) und dürfen nach § 9 Absatz 1 HmbTG<http://transparenz.hamburg.de/das-hmbtg/> nicht herausgegeben werden. Melden Sie sich bitte nochmals, sofern bzw. inwieweit Sie ggf. an aggregierten Ergebnissen der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte Hamburgs interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich vermag nicht zu erkennen, wo und welche "Einzelangaben über persönliche un…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
19. Mai 2021 18:12
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich vermag nicht zu erkennen, wo und welche "Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse natürlicher und juristischer Personen" hier erhoben werden könnten. Zusätzlich fußt die Erhebung dieser Statistik auf einer Anordnung des Justizministeriums und nicht auf einem Gesetz. Die Erhebung von Einzeldaten, die dem Statistikgeheimnis unterliegen, wäre nach § 2 HmgStatG demnach rechtswidrig. Siehe dazu: "(2) Keiner Anordnung durch Gesetz bedürfen Landesstatistiken, bei denen keine Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse erhoben werden, die einer natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden können" - § 2 HmgStatG Der Erhebungsbogen zur VwG-Statistik liegt mir vor; dort sind keine personenbezogenen Daten erkennbar. Können Sie das bitte erneut prüfen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe hier einmal (für eine Gesprächsgrundlage) die Anlage 1 zur VwG-Statistik a…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
20. Mai 2021 08:42
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
175,7 KB
Sehr << Anrede >> ich habe hier einmal (für eine Gesprächsgrundlage) die Anlage 1 zur VwG-Statistik angehängt - die anderen Anlagen (Berufung/Eilverfahren sind aber grundsätzlich identisch). Die Erhebung besteht im Grunde ausschließlich aus dem Geschäftszeichen, diversen "Ja/Nein"-Fragen sowie mehreren Daten (Tag/Monat/Jahr). Dies auch besonders ersichtlich anhand der "Feldlänge" - häufig 1 oder 2. Vielleicht können Sie mir die aus Ihrer Sicht problematischen Datenfelder benennen, damit diese abgetrennt werden können? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - vwg2.png - vwg1.png Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um kurze Mitteilung, ob sich der Vorgang noch in der Prüfung befindet. V…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
31. Mai 2021 10:38
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um kurze Mitteilung, ob sich der Vorgang noch in der Prüfung befindet. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
Statistikamt Nord
Sehr Antragsteller/in der Vorgang befindet sich noch in Prüfung. Die Tendenz, die Rohdaten der Gerichte zur Verfü…
Von
Statistikamt Nord
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
31. Mai 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Vorgang befindet sich noch in Prüfung. Die Tendenz, die Rohdaten der Gerichte zur Verfügung zu stellen, ist jedoch eindeutig negativ. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke für die Zwischenmitteilung. Für den Fall eines negativen Ergebnis bitte …
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
31. Mai 2021 13:06
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die Zwischenmitteilung. Für den Fall eines negativen Ergebnis bitte ich - wie erwähnt - um Mitteilung, welche konkreten Datenfelder der Statistik einen Bezug zu Personen aufweisen und wie sich dieser herstellen würde. D.h. inwiefern diese Angaben "den Befragten oder Betroffenen zuzuordnen sind", sodass man von einem Personenbezug ausgehen kann (Vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 4 HmbStatG) Ferner sei erneut darauf hingewiesen, das es für die Anwendung des Statistikgeheimnis (§ 6 HmbStatG) erforderlich ist, dass "Einzelangaben ÜBER persönliche und sachliche Verhältnisse natürlicher und juristischer Personen" gemacht wurden. Für die VwG-Statistik werden jedoch nur allgemeine amtliche Angaben zu Gerichtsverfahren (Dauer, Sachgebiet, Entscheidungsdatum, Geschäftszeichen etc.) gemacht. Siehe dazu auch den zugesandten Erfassungsbogen zur VwG-Statistik. Eindeutig ersichtlich werden keine Angaben zu den Verfahrensbeteiligten erfasst. Ferner werden keine Angaben zu den Richtern erfasst. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
Statistikamt Nord
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Nachfrage. Die Nachprüfung unter Beteiligung der Behörde für Justiz un…
Von
Statistikamt Nord
Betreff
AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
1. Juli 2021 16:27
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Nachfrage. Die Nachprüfung unter Beteiligung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg als "Dateneigentümer" und ein Austausch mit Rechtskolleg:innen anderer Statistikämter haben etwas länger gedauert. Im Ergebnis muss ich Ihnen erneut mitteilen, dass wir Ihnen "sämtliche Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte Hamburgs" nicht zur Verfügung stellen dürfen. Gründe: 1. Spezialregelung: § 5 Absatz 3 Satz 4 HmbITJG Die Datenübermittlung von der Justizbehörde an das Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgt aufgrund der Rechtsgrundlage in § 5 Absatz 3 des Hamburgischen IT-Justizgesetzes (HmbITJG). Die begehrten Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik sind gemäß § 3 Abs. 2 HmbITJG geschützte Daten, die gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 HmbITJG i.V.m. § 8 Abs. 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes (HmbStatG) von den Leitungen der Gerichte zu statistischen Zwecken an das Statistikamt Nord übermittelt werden. Die dem Statistikamt Nord von den Verwaltungsgerichten mitgeteilten Rohdaten unterliegen indes der Geheimhaltung gemäß § 5 Abs. 3 S. 4 HmbITJG, der als speziellere landesrechtliche Norm den Informationszugang nach dem HmbTG ausschließt: § 5 Abs. 3 S. 4 HmbITJG lautet: "Eine Weitergabe der übermittelten nicht aggregierten Daten an weitere Stellen oder ein Zugriff auf die übermittelten nicht aggregierten Daten durch sonstige Dritte ist unzulässig." Fundort HmbITJG: http://www.landesrecht-hamburg.de/jpo... 2. Allgemeine statistische Geheimhaltung: § 6 Absatz 1 HmbStatG Die begehrten Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik unterliegen auch der Geheimhaltung nach § 6 Abs. 1 Hamburgisches Statistikgesetz (HmbStatG). § 6 Abs. 1 HmbStatG lautet "Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse natürlicher und juristischer Personen, die für eine Statistik erhoben oder genutzt werden, sind von den Amtsträgern und den für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, die mit der Durchführung von Statistiken betraut sind, geheim zu halten, soweit nicht durch dieses Gesetz oder durch besondere Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist." Die Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik enthalten personenbezogene bzw. personenbeziehbare Einzelangaben. Inhaltliche Schwerpunkte der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte sind: Art der Einleitung, zuständige Kammer, Sachgebiet, Art der Erledigung, Inhalt der Entscheidung, Verfahrensbeteiligte, Verfahrensdauer, Beweiserhebung, Zuständigkeit für die Entscheidung. Neben den Daten von Verfahrensbeteiligten können auch Informationen zur Verfahrensbearbeitung einzelner Richterinnen und Richter erkennbar werden. "Besondere Rechtsvorschriften" im Sinne von § 6 Abs. 1 HmbStatG oder Ausnahmen nach § 6 Abs. 2 HmbStatG, die eine Ausnahme von der Geheimhaltung ermöglichen würden, sind nicht ersichtlich bzw. einschlägig. Fundort HmbStatG: http://www.landesrecht-hamburg.de/jpo... Hinweis: Unsere Antwort werden wir den Kolleginnen und Kollegen der anderen Statistikämter des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Teilen Sie mir doch bitte mit welche Daten von "Verfahrensbeteiligten" hi…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg [#220587]
Datum
1. Juli 2021 16:41
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Teilen Sie mir doch bitte mit welche Daten von "Verfahrensbeteiligten" hier erhoben werden, da dies nicht in der VwG Statistik ersichtlich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HmbTG [#220587] Sehr << Anrede >> ich bitte entsprechend dem HmbTG um Zusendung sämtl…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem HmbTG [#220587]
Datum
2. Juli 2021 10:53
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte entsprechend dem HmbTG um Zusendung sämtlicher ausgetauschten Nachrichten mit "der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg" und den jeweils beteiligten anderen Statistikämtern in dieser Sache bzw. wegen dieser Sache. Außerdem: Sofern bereits erfolgt, bitte ich um Zusendung der kompletten Nachricht, die Sie nun im Anschluss an die "Kollegen der Statistikämtern" versandt haben wollten. Ich bitte um Zusendung der angefragten Informationen in elektronischer Form. Sollte es sich wider Erwarten nicht um eine einfache schriftliche Auskunft handeln und Gebühren anfallen, bitte ich um vorhergehende Information und Schätzung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
Statistikamt Nord
AW: [EXTERN]-Antrag nach dem HmbTG [#220587] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Bitte, Ihnen Unterlagen z…
Von
Statistikamt Nord
Betreff
AW: [EXTERN]-Antrag nach dem HmbTG [#220587]
Datum
7. Juli 2021 10:11
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Bitte, Ihnen Unterlagen zur vorherigen Auskunft zukommen zu lassen. Nach § 6 Absatz 1 HmbTG sind jedoch "...Entwürfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke" von der Informationspflicht ausgenommen. Dazu gehört zum Beispiel die Vorbereitung von Behördenentscheidungen, die sich vornehmlich in behördenübergreifenden und internen Abstimmungsprozessen vollzieht. In diesen Fällen ist kein Informationszugang zu gewähren. Sollten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung wünschen, lassen Sie uns bitte eine zustellfähige Anschrift zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg“ [#220587]
Datum
7. Juli 2021 10:44
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/220587/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir der Zugang zu den an die Landesstatistikbehörden versandten Nachrichten bzgl. meiner vorhergehenden Anfrage aufgrund von § 6 Abs. 1 HmbTG verweigert werden soll. Zunächst ist hier die Kommunikation zwischen einer Behörde, die dem HmbTG unterliegt und Behörden anderer Bundesländer und des Bundes angefragt worden. Es wurde nicht die interne Willensbildung der Behörde oder eine Abstimmung zwischen Hamburger Behörden angefragt. Es ist nicht ersichtlich, wie der "Kernbereich" des Hamburger Senats durch die Herausgabe von Nachrichten und Abstimmungen mit Dritten berührt sein soll. Soweit die Nachricht angefragt wurde, die an die "Kollegen der Länder" im Anschluss an meinen Antrag versandt wurde, kann es sich dabei in keiner Weise um eine Abstimmung handeln, da hier lediglich eine Mitteilung erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 220587.pdf - 2021-05-20_1-vwg1.png - 2021-05-20_1-vwg2.png Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> soweit die "komplette Nachricht, die Sie nun im Anschluss an die "Kolleg…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte Hamburg“ [#220587]
Datum
7. Juli 2021 10:55
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> soweit die "komplette Nachricht, die Sie nun im Anschluss an die "Kollegen der Statistikämtern" versandt haben wollten" angefragt wurde, wird das nicht zutreffen. Es handelt sich dabei um eine Mitteilung/Information, die an "externe" Behörden versandt wurde. Das ist bereits daran ersichtlich, dass die Nachricht im Anschluss an eine bereits erfolgte Entscheidung versandt werden sollte. Ein Abstimmungsprozess kann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorliegen. Insofern bitte ich um Zustellung zumindest dieser Information, da der Fall hier eindeutig liegt. Bezüglich der davor getätigten Abstimmung mit Behörden, die nicht dem HmbTG und dem Kernbereich der Hamburger Exekutive angehören können, bitte ich um Zusendung einer ausführlichen Begründung/eines Bescheids. Diese können Sie gerne auch elektronisch senden. Falls Sie unbedingt Portokosten bezahlen wollen, haben Sie bereits meine postalische Adresse. Ich stelle außerdem Antrag nach dem HmbTG, dass Sie mir die Information zur Verfügung stellen, wann Sie mit welcher Behörde bezüglich dieser Sache Nachrichten ausgetauscht haben und empfangen haben. Da sich daraus keine Willensbildung herauslesen ("Pro/Contra/Meinungen") lässt, sondern nur eine Beteiligung ("Wer?") wird der Schutzbereich des § 6 bereits deshalb für diese Information nicht eröffnet sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/2181/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 7.7.2021 ist bei uns e…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/2181/2021)
Datum
8. Juli 2021 13:05
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 7.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2181/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Statistikamt Nord
AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587] Sehr Antragsteller/in eine intensivere Prüfung der Rechtslage – auch im Austa…
Von
Statistikamt Nord
Betreff
AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587]
Datum
2. Dezember 2021 11:29
Status
Sehr Antragsteller/in eine intensivere Prüfung der Rechtslage – auch im Austausch mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – hat ergeben, dass nach der Auffassung des HmbBfDI und eines juristischen Kommentars zum HmbTG (Maatsch/Schnabel, Das Hamburgische Transparenzgesetz, 2. Auflage 2021) sowohl der Wortlaut als auch die Gesetzesbegründung zu § 6 Absatz 1 HmbTG (Drucksache 20/4466 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg), aus denen ich in der E-Mail unten vom 07.07.2021 quasi zitiert hatte, gesetzessystematisch nicht einschlägig sein sollen, da sich alle Angaben in § 6 Absatz 1 HmbTG („Entwürfe, vorbereitenden Notizen und vorbereitenden Vermerke“) ausschließlich auf die Willensbildung des Senats beziehen sollen. Dieser Rechtsauffassung, die ich persönlich nicht teile, folgend erhalten Sie angehängt zu Ihrem Antrag unten vo9m 02.07.2021 drei Anlagen zur Korrespondenz mit der Justizbehörde Hamburg und unter den Kolleginnen und Kollegen im Statistischen Verbund, in denen personenbezogene Daten geschwärzt sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587] Sehr << Anrede >> dass Sie den Tatbestand lieber auf alles, was S…
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587]
Datum
2. Dezember 2021 12:19
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dass Sie den Tatbestand lieber auf alles, was Sie so tun, anwenden wollen, als nur auf die Willensbildung des Senats, glaube ich Ihnen sofort. Wie der Landesbeauftragte Ihnen sicherlich - ohne scheinbar letztlich inhaltlich durchzudringen - erklärt hat, folgt dies aus der Gesetzessystematik, genauen Wortlaut und Historie der Regelung. Zumal die nun zugesandten Dokumente auch keine Entwürfe, vorbereitende Notizen o.ä. darstellen. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg waren Ihre Kollegen im Allgemeinen relativ emsig beim Finden von Ablehnungsgründen. Insbesondere IT.NRW hatte den Vogel aber abgeschossen - dessen kurioser Rechtsauffassung sind Sie aber ja korrekterweise auch nicht gefolgt. Ob die dortige Kollegin sich dauerhaft über eine fehlende Klage erfreuen werden wird, wird sich zeigen, denn: Tatsächlich war Baden-Württemberg dann letztlich in der Lage meinen Antrag zu erfüllen - zumindest für einige Datenspalten. Das dortige Ministerium ist nach dem Landes-IFG originär für die Beantwortung zuständig und "behält" sich daher auch nichts vor. Die Zuständigkeit kann je nach Landes-IFG unterschiedlich sein. Brandenburg hätte selbiges getan - für eine Gebühr. (Das Land fehlt noch in Ihrer Liste - dort hatte ich für Berlin sowie Brandenburg angefragt. Die Anfrage finden Sie sicher selber) Korrekt ist: Eine Einschränkung auf bestimmte Datenspalten macht einen Personenbezug schlicht unmöglich, womit das Statistikgeheimnis nicht greift. Die dortigen Kollegen haben dies auch korrekt erkannt. Dass die Kollegen aus Niedersachsen die Frage der "Umgehung" nicht korrekt beantworten können, ist wenig verwunderlich. Ein IFG gibt es dort nicht - eventuell wären Sie dort ja besser aufgehoben? Senden Sie mir doch bitte noch den Schriftverkehr mit dem Landesbeauftragten in der Sache zu. Dies können Sie als neuen Antrag nach HmbTG auffassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
Statistikamt Nord
AW: [EXTERN]-AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587] Sehr Antragsteller/in Ihrem Wunsch / Antrag entsprechend erhalte…
Von
Statistikamt Nord
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587]
Datum
2. Dezember 2021 14:15
Status
Sehr Antragsteller/in Ihrem Wunsch / Antrag entsprechend erhalten Sie anbei den E-Mail-Verkehr mit dem HmbBfDI in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]-AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587] Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für den …
An Statistikamt Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Antrag nach dem HmbTG [#220587]
Datum
2. Dezember 2021 14:37
An
Statistikamt Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für den schnellen Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage an das Statistikamt Nord (I3/2181/2021) Sehr Antragsteller/in das Statistikamt Nord hat mitgeteilt, …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage an das Statistikamt Nord (I3/2181/2021)
Datum
14. Januar 2022 09:01
Status
Sehr Antragsteller/in das Statistikamt Nord hat mitgeteilt, dass man Ihnen die beantragten Informationen zugänglich gemacht hat. Das konnte ich auch in „Frag den Staat“ nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit erledigt ist. Ihre Eingabe werde ich schließen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das Statistikamt Nord (I3/2181/2021) [#220587] Sehr << Anrede >> ich danke recht …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Statistikamt Nord (I3/2181/2021) [#220587]
Datum
14. Januar 2022 09:21
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke recht herzlich für Ihre Vermittlung. Vor allem, da in diesem Fall ein "Durchdringen" mit Argumenten bei der Behörde wohl scheinbar nicht ganz einfach war. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220587/