Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2023
Eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr im Bezirk Reinickendorf/Tegel vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Die Liste soll enthalten:
- Aktenzeichen (az)
- Datum, (tag)
- Uhrzeit, (zeit)
- Fabrikat, (fab)
- Farbe (farbe)
- Tatort (ort)
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en) (tbnr)
- Konkretisierungsmerkmale des jeweiligen Tatbestandes, falls erforderlich
- verhängtes Verwarngeld (geld)
- Anzeigetyp: Drittanzeige oder Ordnungsamt oder Tüv oder Umweltzone (anzeigetyp)
Die Daten sind in dieser Form nicht im Open-Data-Portal der Stadt aufzufinden, liegen dem Ordnungsamt aber in maschinenlesbarer Form vor. Deshalb frage ich hiermit die Daten in ebenfalls maschinenlesbarer Form an. Die Konkretisierungsmerkmale lassen sich auch nicht anhand der TBNR aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog beziehen, da diese individuell für einzelne Owi vom Ordnungsamt zusätzlich zur TBNR angegeben werden müssen und nicht aus der TBNR hervorgehen.
Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format. Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren. Bitte senden Sie die Daten nicht als PDF oder einem anderen, nicht maschinenlesbaren Format. Mit einem Programm wie Excel können dann Spalten mit personenbezogenen Daten aus der Datei entfernt werden, anschließend kann die Datei wieder im CSV-Format exportiert werden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Information nicht vorhanden
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Datum23. April 2024
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25. Mai 2024
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