Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2023

Eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr im Bezirk Reinickendorf/Tegel vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Die Liste soll enthalten:
- Aktenzeichen (az)
- Datum, (tag)
- Uhrzeit, (zeit)
- Fabrikat, (fab)
- Farbe (farbe)
- Tatort (ort)
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en) (tbnr)
- Konkretisierungsmerkmale des jeweiligen Tatbestandes, falls erforderlich
- verhängtes Verwarngeld (geld)
- Anzeigetyp: Drittanzeige oder Ordnungsamt oder Tüv oder Umweltzone (anzeigetyp)

Die Daten sind in dieser Form nicht im Open-Data-Portal der Stadt aufzufinden, liegen dem Ordnungsamt aber in maschinenlesbarer Form vor. Deshalb frage ich hiermit die Daten in ebenfalls maschinenlesbarer Form an. Die Konkretisierungsmerkmale lassen sich auch nicht anhand der TBNR aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog beziehen, da diese individuell für einzelne Owi vom Ordnungsamt zusätzlich zur TBNR angegeben werden müssen und nicht aus der TBNR hervorgehen.

Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format. Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren. Bitte senden Sie die Daten nicht als PDF oder einem anderen, nicht maschinenlesbaren Format. Mit einem Programm wie Excel können dann Spalten mit personenbezogenen Daten aus der Datei entfernt werden, anschließend kann die Datei wieder im CSV-Format exportiert werden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. April 2024
  • Frist
    25. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine m…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2023 [#307124]
Datum
23. April 2024 12:01
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine maschinenlesbare Liste aller erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr im Bezirk Reinickendorf/Tegel vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Die Liste soll enthalten: - Aktenzeichen (az) - Datum, (tag) - Uhrzeit, (zeit) - Fabrikat, (fab) - Farbe (farbe) - Tatort (ort) - Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en) (tbnr) - Konkretisierungsmerkmale des jeweiligen Tatbestandes, falls erforderlich - verhängtes Verwarngeld (geld) - Anzeigetyp: Drittanzeige oder Ordnungsamt oder Tüv oder Umweltzone (anzeigetyp) Die Daten sind in dieser Form nicht im Open-Data-Portal der Stadt aufzufinden, liegen dem Ordnungsamt aber in maschinenlesbarer Form vor. Deshalb frage ich hiermit die Daten in ebenfalls maschinenlesbarer Form an. Die Konkretisierungsmerkmale lassen sich auch nicht anhand der TBNR aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog beziehen, da diese individuell für einzelne Owi vom Ordnungsamt zusätzlich zur TBNR angegeben werden müssen und nicht aus der TBNR hervorgehen. Bitte senden Sie mir die Liste per E-Mail als Datei im CSV-Format. Gerne können Sie diese Datei in einer ZIP-Datei komprimieren. Bitte senden Sie die Daten nicht als PDF oder einem anderen, nicht maschinenlesbaren Format. Mit einem Programm wie Excel können dann Spalten mit personenbezogenen Daten aus der Datei entfernt werden, anschließend kann die Datei wieder im CSV-Format exportiert werden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen! Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307124/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Guten Tag, bitte konkretisieren Sie Ihren Antrag dahingehend ob sich die begehrten Informationen lediglich auf d…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
WG: [extern] Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2023 [#307124]
Datum
23. April 2024 14:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, bitte konkretisieren Sie Ihren Antrag dahingehend ob sich die begehrten Informationen lediglich auf den Ortsteil Tegel beziehen. Ich bitte um Antwort bis 7. Mai 2024. Sofern Sie sich bis zu der o.g. genannten Frist nicht äußern, bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen kann und davon ausgehe, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten. Sollten die von Ihnen begehrten Informationen bei der Polizei Berlin vorliegen, mache ich darauf aufmerksam, dass ein Versand durch die Polizei Berlin im CSV Format grundsätzlich nicht erfolgt. Gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 bzw. b) nach Nr. 1 bis Nr. 3 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO, möchte ich daraufhin weisen, dass eine Auskunftserteilung nach dem IFG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungs-aufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bis zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Über die Höhe erhalten Sie jedoch rechtzeitig ein gesondertes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, gerne reicht mir dann auch nur der Ortsteil Tegel. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antr…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] Rohdaten der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2023 [#307124]
Datum
23. April 2024 14:22
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gerne reicht mir dann auch nur der Ortsteil Tegel. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307124/