Rohdaten zu Verkehrsunfällen ab 2017
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rohdaten zu allen registrierten Verkehrsunfällen für die Verkehrsunfallstatistik ab 2017 im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Offenburg, soweit sie nicht personenbezogen sind. Insbesondere interessieren mich auch die Daten zu den Verkehrsunfällen im laufenden Jahr, soweit sie schon vollständig in der Datenbank registriert sind.
Das Polizeipräsidium Karlsruhe hatte in den letzten Jahren mehrere Anfragen (aber meist beschränkt auf Unfälle mit Fahrrad-Beteiligung) erhalten. Um die Zusendung eines derartigen Datensatzes für Ihr Präsidium bitte ich. Beim Polizeipräsidium Karlsruhe enthielt der Datensatz Angaben zu:
Datum
Zeit
Wochentag
geographische Koordinaten X
geographische Koordinaten Y
Straßenklasse
Nummer, Buchstabe
Gemeindeschlüssel
Gemeinde
Ortslage (innerorts/außerorts)
Getötete
Schwerverletzte
Leichtverletzte
Anzahl der Beteiligten
Unfallart
Charakteristik der Unfallstelle (Kreuzung, Einmündung, Grundstücksein-/ausfahrt usw.)
Besonderheiten (Benutzungspflicht der Radverkehrsanlage, schienengleicher Wegübergang, Fußgängerüberweg usw.)
Lichtzeichenanlage (ja, nein, außer Betrieb)
Lichtverhältnisse
Straßenzustand
Aufprall auf Hindernis
Unfallkategorie
Unfalltyp (Fahrunfall, Abbiegeunfall usw.)
Unfallursache
Verkehrsart (Moped/Mokick, Mofa25, E-Bike usw.)
Beispiel-Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/234491
Einzelne dieser Angaben sind zwar auch im Download-Angebot des Unfallatlas verfügbar, die Angaben zur Charakteristik der Unfallstelle, Ursache, Verkehrsart (die Fahrzeugklassen sind im Unfallatlas-Datensatz stark vereinfacht) u.ä. fehlen dort leider, sind aber für manche – gerade streckenbezogene – Auswertungen dennoch interessant.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Bei (Verständnis-)Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. November 2023
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12. Dezember 2023
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