Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2010-2020 für die Verwaltungsgerichte in Baden-Würtemberg

- Sämtliche Rohdaten/Daten (d.h. Einzeldatensätze je Verfahren) der Justiz­geschäfts­statistik 2010-2020 für die Verwaltungsgerichte

(Datenerhebung aufgrund der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik))

=> in elektronischer und maschinenlesbarer Form
=> Ich bitte um elektronische Beantwortung

=> Datenfelder, die personenbezogene Daten beinhalten, können abgetrennt werden. Ich bitte dann um Nennung und kurze Begründung

=> Falls der Umfang der Anfrage den Rahmen einer einfachen schriftlichen Anfrage sprengt, reduziere ich den Antrag auf das Jahr 2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Rohdaten/Dat…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2010-2020 für die Verwaltungsgerichte in Baden-Würtemberg [#226483]
Datum
10. August 2021 11:24
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Rohdaten/Daten (d.h. Einzeldatensätze je Verfahren) der Justiz­geschäfts­statistik 2010-2020 für die Verwaltungsgerichte (Datenerhebung aufgrund der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)) => in elektronischer und maschinenlesbarer Form => Ich bitte um elektronische Beantwortung => Datenfelder, die personenbezogene Daten beinhalten, können abgetrennt werden. Ich bitte dann um Nennung und kurze Begründung => Falls der Umfang der Anfrage den Rahmen einer einfachen schriftlichen Anfrage sprengt, reduziere ich den Antrag auf das Jahr 2020
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226483/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. August 2021, Az.: 226483 Sehr Antragsteller/in mit E-M…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. August 2021, Az.: 226483
Datum
10. September 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10. August 2021 an das Ministerium der Justiz und für Migration bitten Sie um Übersendung sämtlicher Rohdaten/Daten (Einzeldatensätze je Verfahren) der Justizgeschäftsstatistiken 2010 bis 2020 für die Verwaltungsgerichte in elektronischer und maschinenlesbarer Form. Ihre Anfrage wirft rechtliche Fragen auf, deren abschließende Bearbeitung innerhalb der einmonatigen Frist des § 7 Abs. 7 Satz 1 LIFG nicht möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass die Frist aus diesem Grund nach § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG um zunächst einen Monat verlängert werden muss. Hierüber erhalten Sie nach § 7 Abs. 7 Satz 3 LIFG diese Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. August 2021, Az.: 226483 Sehr Antragsteller/in mit E-M…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. August 2021, Az.: 226483
Datum
10. September 2021 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10. August 2021 an das Ministerium der Justiz und für Migration bitten Sie um Übersendung sämtlicher Rohdaten/Daten (Einzeldatensätze je Verfahren) der Justizgeschäftsstatistiken 2010 bis 2020 für die Verwaltungsgerichte in elektronischer und maschinenlesbarer Form. Ihre Anfrage wirft rechtliche Fragen auf, deren abschließende Bearbeitung innerhalb der einmonatigen Frist des § 7 Abs. 7 Satz 1 LIFG nicht möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass die Frist aus diesem Grund nach § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG um zunächst einen Monat verlängert werden muss. Hierüber erhalten Sie nach § 7 Abs. 7 Satz 3 LIFG diese Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. August 2021, Az.: 226483
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. August 2021, Az.: 226483
Datum
8. Oktober 2021 12:39
Status
geschwärzt
461,0 KB
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 10. August 2021 Sehr Antragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen ein Schreiben zu Ihrem Antrag…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 10. August 2021
Datum
10. November 2021 16:37
Status
geschwärzt
806,6 KB
image001.jpg
32,8 KB
image003.jpg
9,0 KB


Sehr Antragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen ein Schreiben zu Ihrem Antrag vom 10. August 2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483] Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit welche Folgen…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483]
Datum
10. November 2021 16:43
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit welche Folgen für die voraussichtliche Gebühr eine Reduzierung des Antrags auf das Jahr 2020 hätte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226483/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483] Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Rückfrage vom 10. N…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483]
Datum
18. November 2021 15:09
Status
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Rückfrage vom 10. November 2021. Eine Reduzierung des Auskunftsumfangs auf das Jahr 2020 hätte keine Auswirkungen auf die Gebührenhöhe. Bei der Ihnen in unserem Schreiben vom 10. November 2021 angekündigten Gebühr handelt es sich um die Höchstgebühr der nach Nummer 3.1 der Gebührenverordnung LIFG JuM berechneten Gebühr. Auch bei einer Reduzierung des Auskunftsumfangs auf das Jahr 2020 würde der tatsächliche Verwaltungsaufwand diese Höhe überschreiten. Ein erheblicher Teil des Gesamtaufwands entfällt auf die Erstellung des Datensatzes für das erste bearbeitete Jahr. Damit bleibt die Gebühr unverändert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483] Sehr << Anrede >> ich schränke die Anfrage in der Art ei…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483]
Datum
18. November 2021 15:41
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich schränke die Anfrage in der Art ein, dass nur noch die folgenden Felder sowie das Jahr 2020 umfasst sind: => Tag des Eingangs der Sache => Sachgebiet => Tag der Erledigung der Sache => Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Behörde => Das Verfahren ist erledigt worden durch => Ausgang des Verfahrens" hinzugefügt Die Anfrage wäre dann deckungsgleich zur Anfrage für das Jahr 2019, welche mir gebührenfrei am 5.8.2021 beschieden wurde (als Antwort auf Auskunftsbegehren vom 19.7.2021). Von einer Gebührenfreiheit gehe ich daher in diesem Fall auch aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226483/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483] Sehr Antragsteller/in wegen eines technischen Problems verzögert sic…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483]
Datum
16. Dezember 2021 12:03
Status
Sehr Antragsteller/in wegen eines technischen Problems verzögert sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483] Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 18. No…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10. August 2021 [#226483]
Datum
8. Februar 2022 09:32
Status
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 18. November 2021. Anliegend übersenden wir Ihnen die gewünschten Verfahrensdaten der Verwaltungsgerichte. Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen sehen wir gemäß § 10 Absatz 3 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ab. Mit freundlichen Grüßen