Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Berlin

- Sämtliche Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte für das Land Berlin

(Datenerhebung aufgrund der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik))

=> in elektronischer und maschinenlesbarer Form
=> Ich bitte um elektronische Beantwortung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Berlin [#223852]
Datum
22. Juni 2021 15:00
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte für das Land Berlin (Datenerhebung aufgrund der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)) => in elektronischer und maschinenlesbarer Form => Ich bitte um elektronische Beantwortung
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen, vielen Dank. Wir prüfen Ihr Anliegen und kommen mit ein…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Berlin [#223852] ih*2021/00919
Datum
29. Juni 2021 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen, vielen Dank. Wir prüfen Ihr Anliegen und kommen mit einer Antwort unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf meinen Antrag vom 22.6 möchte ich mitteilen, dass ich meine Anfrag…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte Berlin [#223852] ih*2021/00919 [#223852]
Datum
8. Juli 2021 16:18
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf meinen Antrag vom 22.6 möchte ich mitteilen, dass ich meine Anfrage nunmehr auf folgende vier Datenfelder der Rohdaten einschränke: => Tag des Eingangs der Sache => Sachgebiet => Tag der Erledigung der Sache => Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Behörde Ich möchte auch korrigierend darauf hinweisen, dass ich den Antrag auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetz stellen möchte, da das AIG für die Daten Berliner Gerichte nicht anwendbar ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Bescheid auf Ihre Anfrage vom 22.06.2021 und 08.07.2021 Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in [1], anliegend…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
Bescheid auf Ihre Anfrage vom 22.06.2021 und 08.07.2021
Datum
19. Juli 2021 14:12
Status
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in [1], anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid auf Ihre Anfrage vom 22.06.2021 und 08.07.2021 vorab per E-Mail. Das Original folgt auf postalischem Wege. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AIG Antrag Statistikdaten [#223852] Sehr << Anrede >> Ihren Bescheid vom 19.7 nehme ich zur Kenntnis.…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AIG Antrag Statistikdaten [#223852]
Datum
19. Juli 2021 15:12
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihren Bescheid vom 19.7 nehme ich zur Kenntnis. Ich beantrage nunmehr die Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte für das Land Brandenburg nach dem AIG (Brandenburg). Ich schränke die Anfrage ein auf die Datenfelder: => Tag des Eingangs der Sache => Sachgebiet => Tag der Erledigung der Sache => Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Behörde ---- Ich weise darauf hin, dass § 9 der VwG-Statistik kein Einsichtsrecht für einen "unbeschränkten Personenkreis" regelt. Ich weise ferner darauf hin, dass eine Anordnung die Rechte eines Gesetz (hier: AIG) nicht einschränken kann. Ferner weise hilfsweise ich darauf hin, dass der § 9 der VwG-Statistik überhaupt keine rechtliche Regelung enthält, die ein Einsichtsrecht gewährt (oder auch nur verweigert). Sie gilt auch nicht für einen "unbeschränkten Personenkreis". Ferner auch keine Regelung für einen auch nur "eingeschränkten Personenkreis" (z.B. nur bei "berechtigtem Interesse"). Die Regelung regelt allein den Zweck der Daten im behördlichen Binnenverhältnis ohne Aussagen über Einsicht oder Geheimhaltung zu regeln. Sollten Gebühren entstehen, bitte ich um vorhergehende Information und Schätzung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
<<E-Mail-Adresse>>
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung: Statistikamt Berlin-Brandenburg nicht auskunftspflichtig für Berliner Daten? [#223852] Sehr << …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung: Statistikamt Berlin-Brandenburg nicht auskunftspflichtig für Berliner Daten? [#223852]
Datum
19. Juli 2021 15:32
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung und Prüfung des Antrags nach dem Berliner IFG. Das Statistikamt Berlin-Brandenburg teilt mir mit, dass es nur nach Brandenburger Recht bescheidet - Sprich: Das AIG. Das AIG Brandenburg sieht eine Auskunftspflicht nur für Informationen ausschließlich aus Brandenburg vor. Kann sich das Statistikamt somit sämtlicher IFG-Anfragen mit Beug auf Berlin entziehen? Link zum Vorgang: https://fragdenstaat.de/a/223852/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 19. Juli 2021 Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeic…
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.817 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Zur Vervollständigung des Vorgangs bitte ich zunächst um Mitteilung, was sich hinter der (nicht abrufbaren) Briefpost unserer Behörde an Sie vom 19. Juli 2021 verbirgt (siehe S. 9 der Dokumente im Download) und ggf. um Übersendung. Ich weise darauf hin, dass meine Prüfung die Widerspruchsfrist am Ende des Bescheides nicht beeinflusst. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 19. Juli 2021 Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen im Anschluss an meine Nachri…
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen im Anschluss an meine Nachricht an Sie vom 23. Juli 2021 mit, dass ich die rechtlichen Ausführungen im Bescheid des AfS vom 19. Juli 2021 teile. Vor dem Hintergrund der Aussagen in II. 2. Absatz 3 empfehle ich Ihnen, einen IFG-Antrag bei der entsprechenden Gerichtsverwaltung in Berlin zu stellen. Ich weise allerdings darauf hin, dass das IFG nur einen Anspruch auf Übersendung der Informationen in elektronischer, nicht aber in maschinenlesbarer Form vorsieht (vgl. § 13 Abs. 6 IFG). Das IFG und die Gebührenvorschriften sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 19. Juli 2021 [#223852] Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Antwort und …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 19. Juli 2021 [#223852]
Datum
28. Juli 2021 12:58
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Antwort und den hilfreichen Hinweis. Da die Daten bereits im Original in maschinenlesbarer Form vorliegen und so auch übertragen werden, sollte sich damit auf ein Anspruch auf diese maschinenlesbaren Daten begründen lassen. Können Sie mir kurz eine Einschätzung geben, ob nach dem Berliner IFG dann auf ein Anspruch auf Abtrennung von Datenspalten aus diesen maschinenlesbaren Daten möglich ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage von eben Sehr Antragsteller/in das Gesetz sieht einen solchen Anspruch nicht vor. Womöglich wird I…
Sehr Antragsteller/in das Gesetz sieht einen solchen Anspruch nicht vor. Womöglich wird Ihr Wunsch aber gleichwohl erfüllt. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre E-Ma…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919
Datum
19. August 2021 12:55
Status
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre E-Mail vom 19.07.2021 haben wir erhalten. Die von Ihnen begehrten Daten der Justizgeschäftsstatistik 2019 für die Verwaltungsgerichte für das Land Brandenburg sind in unserem Statistischen Jahrbuch 2020 bereits veröffentlicht. Sie können die Daten unter https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/c0aa18dc1cbbcf4c/e6ed45c747d0/AfS_Jahrbuch_2020_BB.pdf ab Seite 283 einsehen. Da Sie sich die Daten in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können, dürfte sich Ihr Antrag erledigt haben, vgl. § 6 Absatz 4 AIG Bbg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852] Sehr << Anrede >> mein Antrag zi…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852]
Datum
19. August 2021 13:15
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mein Antrag zielte auf die einzelnen Datensätze je Gerichtsverfahren ab. Diese Informationen sind nicht im Link enthalten und damit auch nicht aus allgemeinen Quellen verfügbar. Beantragt waren: "Rohdaten/Daten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für die Verwaltungsgerichte für das Land Brandenburg nach dem AIG (Brandenburg)" Der Antrag wurde weiter von mir auf wenige Datenspalten eingeschränkt. Ihre Kollegen aus Baden-Württemberg haben diese Information als .csv zugesandt. Das finde ich optimal - ein anderes maschinenlesbares Format wäre jedoch auch in Ordnung. Dazu u.a. hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdatendaten-der-justizgeschaftsstatistik-2019-fur-die-verwaltungsgerichte-baden-wurttemberg/619110/anhang/03.1_VerwGHauptsacheverfahren2019.csv Nach Möglichkeit würde ich noch darum bitten, dass die Datenspalten "Das Verfahren ist erledigt worden durch" und "Ausgang des Verfahrens" auch im Datensatz beinhaltet ist. Insofern also meinen Antrag dahingehend erweitern. Dies hatten Ihre Kollegen aus BW proaktiv bereits getan, da "das Datenfeld "Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Behörde" nicht bei jedem Verfahrensausgang befüllt" wird. Meinen Antrag würde ich - nach Möglichkeit - insofern gerne erweitern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852] Sehr Antragsteller/in gern stellen wir Ihnen…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852]
Datum
31. August 2021 15:00
Status
Sehr Antragsteller/in gern stellen wir Ihnen die gewünschten Daten, analog zur Lieferung aus Baden-Württemberg, für Brandenburg zur Verfügung. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 241,00 EUR inkl. Mwst an. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich den kostenpflichtigen Auftrag für Sie auslösen soll. In diesem Fall benötige ich die Rechnungsanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852] Sehr << Anrede >> bitte teilen S…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852]
Datum
31. August 2021 15:17
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, wie der Verwaltungsaufwand für meine Anfrage in einer solchen Höhe möglich sein kann. D.h. können Sie einmal kurz erläutern, welche Schritte konkret auf Ihrer Seite notwendig sind und wie lange diese jeweils in etwa dauern? In welchem Format/welcher Form liegen die Daten denn bei Ihnen aktuell vor? Soweit ich das sehe müssen hier lediglich einige Spalten aus einer CSV (?)-Datei abgetrennt werden. Dieser Vorgang benötigt maximal wenige Minuten. Vielleicht können Sie hier aufklären - da die Diskrepanz zwischen Baden-Württemberg und Brandenburg sonst für mich nicht erklärbar ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre …
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852]
Datum
3. September 2021 10:42
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Daten werden uns von den Verwaltungsgerichten in unterschiedlichen Formaten geliefert. Die Zusammenstellung und Aufbereitung erfordert zahlreiche Arbeitsschritte, die nur manuell ausgeführt werden können. Das führt zu einem Arbeitsaufwand von 3 Stunden à 67,42 EUR zzgl. Mwst. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852] Sehr << Anrede >> das ist verstä…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852]
Datum
3. September 2021 10:47
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ist verständlich. Die Daten müssten jedoch auch zentral und bereits konsolidiert und aufbereitet bei Ihnen gespeichert werden. Sonst wären eigene Auswertungen wie Ihr Amt Sie ja auch durchführt nicht möglich. Können Sie kurz erläutern, wieso für meine Anfrage nicht auf diesen zentralen Datensatz in Ihrem Haus zurückgegriffen werden kann, sondern nur auf die diversen Einzeldateien, der Gerichte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223852/

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Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852] Sehr Antragsteller/in bei Ihrer Datenanfrage…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: AIG Antrag Statistikdaten [#223852] ih* st* 2021/00919 [#223852]
Datum
7. September 2021 11:13
Status
Sehr Antragsteller/in bei Ihrer Datenanfrage müssen die originalen Rohdaten zugrunde gelegt werden, die dann datenschutzsicher für Sie aufbereitet werden. Es handelt sich nicht um eine Auswertung, sondern um eine Aufbereitung der Rohdaten unter Anwendung der Regeln der statistischen Geheimhaltung. Mit freundlichen Grüßen