Rolle der Vorabzustimmung der BA nach § 36 BeschV im Visumantragsverfahren bei Dienstleistern
Eine Vielzahl deutscher Auslandsvertretungen lässt sich durch externe Dienstleister in den Antragserfassung der Visumanträge unterstützen. Bitte teilen Sie uns alle Regelungen / Vertragsbestimmungen / Weisungen, etc. mit, die die Verwendung / Anforderung von Vorabzustimmungen nach § 36 Abs. 3 BeschV im Verfahren durch die jeweiligen Dienstleister regelt.
Hintergrund:
Wir erleben es immer wieder, dass Dienstleister der Visumstellen im Ausland die Vorlage der Vorabzustimmung nach § 36 Abs. 3 BeschV verlangen, bevor Antragsteller einen Visumtermin erhalten. Antragsteller mit Vorabzustimmung werden anders behandelt als solche ohne Vorabzustimmung. Es ist daher von Interesse, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, weil sie vereinbarten Workflows entspricht, oder ob die Ungleichbehandlung im Rahmen von Qualitätskontrollen der externen Dienstleister abgestellt werden kann / sollte.
Information nicht vorhanden
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Datum4. Juli 2023
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8. August 2023
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