Rolle des Berliner Instituts für Frühpädagogik bei der Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

Informationen darüber, wie das Berliner Institut für Frühpädagogik - im Folgenden als BIfF abgekürzt - in die Position kam, als einzige Organisation die Aus- bzw. Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften zur Durchführung der Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung - im Folgenden als KSJE abgekürzt - anzubieten.
Dazu möchte ich folgende Fragen präzisieren:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage betreut das BIfF sämtliche Vorgänge zum KSJE und versorgt die Kitas mit den benötigten Materialien?
2. Welcher Art ist hier die Kooperation mit dem MBJS?
3. Gab es bei der Einführung des Programms KSJE eine öffentliche Ausschreibung oder kann die Kooperation mit dem BIfF auf andere Weise zustande?
4. War das BIfF ggf. der einzige Bewerber um die Durchführung oder gab es Mitbewerber?
5. Falls es Mitbewerber gab: Auf Grund welcher Kriterien wurde das BIfF diesen vorgezogen?
6. Was müsste eine Organisation jetzt tun, um ebenfalls Weiterbildungen und Betreuung zum KSJE anbieten zu können?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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John Doe
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
John Doe
Betreff
Rolle des Berliner Instituts für Frühpädagogik bei der Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung [#295507]
Datum
24. Dezember 2023 12:17
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, wie das Berliner Institut für Frühpädagogik - im Folgenden als BIfF abgekürzt - in die Position kam, als einzige Organisation die Aus- bzw. Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften zur Durchführung der Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung - im Folgenden als KSJE abgekürzt - anzubieten. Dazu möchte ich folgende Fragen präzisieren: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage betreut das BIfF sämtliche Vorgänge zum KSJE und versorgt die Kitas mit den benötigten Materialien? 2. Welcher Art ist hier die Kooperation mit dem MBJS? 3. Gab es bei der Einführung des Programms KSJE eine öffentliche Ausschreibung oder kann die Kooperation mit dem BIfF auf andere Weise zustande? 4. War das BIfF ggf. der einzige Bewerber um die Durchführung oder gab es Mitbewerber? 5. Falls es Mitbewerber gab: Auf Grund welcher Kriterien wurde das BIfF diesen vorgezogen? 6. Was müsste eine Organisation jetzt tun, um ebenfalls Weiterbildungen und Betreuung zum KSJE anbieten zu können?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen John Doe Anfragenr: 295507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295507/
Mit freundlichen Grüßen John Doe
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrter Herr Doe, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#295507), deren Eingang ich…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Rolle des Berliner Instituts für Frühpädagogik bei der Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung [#295507]
Datum
27. Dezember 2023 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Doe, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#295507), deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ich leite Ihre Anfrage an das im MBJS zuständige Fachreferat weiter. Sobald ich von dort eine Rückmeldung erhalten habe, komme ich wieder auf Sie zu. Es handelt sich voraussichtlich um eine gebührenfreie Angelegenheit. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werde ich Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrter Herr Doe, wir möchten Ihre untenstehenden Fragen wie folgt beantworten: „1. Auf welcher rechtlich…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Rolle des Berliner Instituts für Frühpädagogik bei der Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung [#295507]
Datum
19. Januar 2024 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,6 KB


Sehr geehrter Herr Doe, wir möchten Ihre untenstehenden Fragen wie folgt beantworten: „1. Auf welcher rechtlichen Grundlage betreut das BIfF sämtliche Vorgänge zum KSJE und versorgt die Kitas mit den benötigten Materialien?“ Das Berliner Institut für Frühpädagogik e.V. erbringt für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als oberste Landesjugendbehörde Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage von § 85 Abs. 2 Nr. 7 und 8 SGB VIII in Verbindung mit § 37 Abs. 2 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG), § 3 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (Bbg KitaG) sowie § 3 Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung - SfFV). „2. Welcher Art ist hier die Kooperation mit dem MBJS?“ Das MBJS fördert das Berliner Institut für Frühpädagogik e.V. für die Aufgabenerfüllung in Bereich KSJE aus dem Landeskitaplan im Maßnahmebereich zur Qualifizierung der Fachkräfte im Bereich Sprachförderung. Grundlage der Förderung ist ein mit dem MBJS abgestimmter Arbeitsplan für das jeweilige Haushaltsjahr. „3. Gab es bei der Einführung des Programms KSJE eine öffentliche Ausschreibung oder kann die Kooperation mit dem BIfF auf andere Weise zustande?“ Wie die Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für Frühpädagogik e.V. ursprünglich im Jahr 2005 zustande gekommen ist, lässt sich anhand der noch vorhandenen Aktenlage nicht mehr feststellen. Die Aufbewahrungsfrist für Akten dieses Jahres ist bereits abgelaufen. Daher lässt sich auch nicht mehr feststellen, ob und wie ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, falls dies nach damaliger Einschätzung überhaupt erforderlich gewesen ist. Die Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterliegen nicht immer den vergaberechtlichen Vorschriften. „4. War das BIfF ggf. der einzige Bewerber um die Durchführung oder gab es Mitbewerber?“ Inwiefern es 2005 weitere Bewerber gab, lässt sich aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfrist der entsprechenden Unterlagen nicht mehr nachvollziehen. Die Akten aus jener Zeit sind bereits vernichtet (siehe auch Antwort zu Frage 3). „5. Falls es Mitbewerber gab: Auf Grund welcher Kriterien wurde das BIfF diesen vorgezogen?“ Vgl. vorherige Antwort „6. Was müsste eine Organisation jetzt tun, um ebenfalls Weiterbildungen und Betreuung zum KSJE anbieten zu können?“ Sollte ein anderer Anbieter auch Interesse und das fachliche Know-How besitzen, die KSJE im Land Brandenburg fachlich zu begleiten und zu unterstützen, kann dieser das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg jeder Zeit über sein Angebot und seine Expertise in Kenntnis setzen. Das MBJS würde dann bei einer zukünftigen Auslobung von Leistungen in diesem Bereich diesen Anbieter mit berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen