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Rolle des Kraftfahrt-Bundesamt in der Dieselaffäre

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

ich habe zwei Fragen an Sie bezüglich der Rolle des KBAs in der Dieselaffäre.

Als erstes und wichtigstes würde ich gerne wissen warum das KBA nach dem Bekanntwerden des Gutachtens zur Akustikfunktion bei Audi PKWs nicht früher gehandelt hat. Laut der Datenbank zu den Rückrufen des KBAs gab es seit dem Gutachten keine Rückrufaktionen mehr für das Jahr 2017. Erst Ende 2018 wurden PKWs zurück gerufen, die jedoch sehr wahrscheinlich unabhängig von diesem ganz speziellen Fall sind.

Laut dem Artikel aus [1] vom 08.10.2019 "hat das KBA die Fahrzeuge bis heute nicht [zurückgerufen]". Obwohl es den Vermerk, aus Juli 2018, mit dem Text "die Akustikfunktion wird als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft" [1] gibt. Tatsächlich erscheint der Gesamteindruck, dass das KBA absichtlich eine Verschleppung hin zu einer möglichen Verjährung erreichen will [s. 1] nicht mehr so abwegig.

Daher bitte ich um eine Erklärung, die die Entscheidungen des KBA erst nach mehreren Monaten (etwas) aktiv zu werden und vorallem dass bis anscheinend heute keine Rückrufe geltend gemacht wurden, plausibel darzulegen. Zum Besseren Verstädnis bitte ich um eine digitale (zur Not geschwärzte) Kopie des Vermekrs aus dem Juli 2018 und das Schreiben aus dem September 2018 an Audi mit dem Rückruf-Bescheid (s. [1]).

Zum zweiten würde ich gerne wissen, wie das Prüfverfahren vom oder im Auftrag des KBA aussieht.

Laut dem Plenarprotokoll 18/126 des Bundestags konnte auf Seite 12229 (C) Herr PSt Barthle leider keine wirklich hilfreiche Antwort auf die gestellte Frage geben ("Das kann ich nicht präzise beantworten"). Eine Seite weiter vorne auf S. 12228 (C) sagt Herr PSt Barthle dagegen, dass "das Kraftfahrt-Bundesamt [...] die Institutionen, die über entsprechende Einrichtungen verfügen [beauftragt]. Man braucht ja Prüfstände und für die Messungen entsprechende Kompetenz".

Demnach würde das KBA fast nur externe Kontrolleure einetzen und ggf. nur selten auf Interne setzen, da es nicht die Kompetenzen zur Durchführung der Prüfungen besitzt? Können Sie dies bestätigen, und warum kann das KBA dies als nationale Stelle zur Typengenehmigung und Kontrolle nicht in einem gewissen Rahmen selbst durchführen? Wer könnte bzw. kam neben dem TÜV und DEKRA (s. S. 12227 (C)) noch infrage? Zum besseren Verstädnis wäre es nett, wenn Sie mir eine einfache Auflistung mit Datumsangaben zu den Stichproben/Kontrollen des KBAs seit 2015 nennen würden, ohne irgendwelche Ergebnisse, aber muss hier nicht zwigend sein.

Ich bin mir bewusst, dass es sich hier um zwei Fragen handelt, aber habe sie aufgrund des engen Zusammenhangs und besseren Ressourcenverteilung zusammen als eine Frage an Sie gestellt.

Mit dieser Anfrage versuche ich die Entscheidungen des KBAs besser nachvollziehen zu können.

Da es sich hier um stark eingegrenzte Datums- und Inhaltsangaben und vorallem um erbetene Erklärungen handelt gehe ich davon aus, dass es sich um eine einfache Anfrage ohne besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.

Ich bin mir bewusst, dass es sich um ggf. etwas heikle Themenbereiche handeln könnte, und schicken Ihnen bei einer sinnvollen Begründung gerne eine postalische Adresse. Aber aus meiner Sicht ist dies hier eine einfache Anfrage und demnach nicht nötig.

Über eine kurze Eingangsbestätigung würde ich mich freuen, und bitte bei der Beantwortung später um eine Antwort per E-Mail.

Vielen Dank im Voraus.

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/kba-verzoegerung-aufklaerung-101.html

---

Diese Anfrage habe ich im Rahmen meiner persönlichen "demokratischen Meinungs- und Willensbildung" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) und im Sinn nach der "lebendigen Demokratie" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) entwickelt und gestellt, und soll auch bitte als solche verstanden werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hab…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rolle des Kraftfahrt-Bundesamt in der Dieselaffäre [#168264]
Datum
10. Oktober 2019 18:19
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe zwei Fragen an Sie bezüglich der Rolle des KBAs in der Dieselaffäre. Als erstes und wichtigstes würde ich gerne wissen warum das KBA nach dem Bekanntwerden des Gutachtens zur Akustikfunktion bei Audi PKWs nicht früher gehandelt hat. Laut der Datenbank zu den Rückrufen des KBAs gab es seit dem Gutachten keine Rückrufaktionen mehr für das Jahr 2017. Erst Ende 2018 wurden PKWs zurück gerufen, die jedoch sehr wahrscheinlich unabhängig von diesem ganz speziellen Fall sind. Laut dem Artikel aus [1] vom 08.10.2019 "hat das KBA die Fahrzeuge bis heute nicht [zurückgerufen]". Obwohl es den Vermerk, aus Juli 2018, mit dem Text "die Akustikfunktion wird als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft" [1] gibt. Tatsächlich erscheint der Gesamteindruck, dass das KBA absichtlich eine Verschleppung hin zu einer möglichen Verjährung erreichen will [s. 1] nicht mehr so abwegig. Daher bitte ich um eine Erklärung, die die Entscheidungen des KBA erst nach mehreren Monaten (etwas) aktiv zu werden und vorallem dass bis anscheinend heute keine Rückrufe geltend gemacht wurden, plausibel darzulegen. Zum Besseren Verstädnis bitte ich um eine digitale (zur Not geschwärzte) Kopie des Vermekrs aus dem Juli 2018 und das Schreiben aus dem September 2018 an Audi mit dem Rückruf-Bescheid (s. [1]). Zum zweiten würde ich gerne wissen, wie das Prüfverfahren vom oder im Auftrag des KBA aussieht. Laut dem Plenarprotokoll 18/126 des Bundestags konnte auf Seite 12229 (C) Herr PSt Barthle leider keine wirklich hilfreiche Antwort auf die gestellte Frage geben ("Das kann ich nicht präzise beantworten"). Eine Seite weiter vorne auf S. 12228 (C) sagt Herr PSt Barthle dagegen, dass "das Kraftfahrt-Bundesamt [...] die Institutionen, die über entsprechende Einrichtungen verfügen [beauftragt]. Man braucht ja Prüfstände und für die Messungen entsprechende Kompetenz". Demnach würde das KBA fast nur externe Kontrolleure einetzen und ggf. nur selten auf Interne setzen, da es nicht die Kompetenzen zur Durchführung der Prüfungen besitzt? Können Sie dies bestätigen, und warum kann das KBA dies als nationale Stelle zur Typengenehmigung und Kontrolle nicht in einem gewissen Rahmen selbst durchführen? Wer könnte bzw. kam neben dem TÜV und DEKRA (s. S. 12227 (C)) noch infrage? Zum besseren Verstädnis wäre es nett, wenn Sie mir eine einfache Auflistung mit Datumsangaben zu den Stichproben/Kontrollen des KBAs seit 2015 nennen würden, ohne irgendwelche Ergebnisse, aber muss hier nicht zwigend sein. Ich bin mir bewusst, dass es sich hier um zwei Fragen handelt, aber habe sie aufgrund des engen Zusammenhangs und besseren Ressourcenverteilung zusammen als eine Frage an Sie gestellt. Mit dieser Anfrage versuche ich die Entscheidungen des KBAs besser nachvollziehen zu können. Da es sich hier um stark eingegrenzte Datums- und Inhaltsangaben und vorallem um erbetene Erklärungen handelt gehe ich davon aus, dass es sich um eine einfache Anfrage ohne besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung. Ich bin mir bewusst, dass es sich um ggf. etwas heikle Themenbereiche handeln könnte, und schicken Ihnen bei einer sinnvollen Begründung gerne eine postalische Adresse. Aber aus meiner Sicht ist dies hier eine einfache Anfrage und demnach nicht nötig. Über eine kurze Eingangsbestätigung würde ich mich freuen, und bitte bei der Beantwortung später um eine Antwort per E-Mail. Vielen Dank im Voraus. [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/kba-verzoegerung-aufklaerung-101.html --- Diese Anfrage habe ich im Rahmen meiner persönlichen "demokratischen Meinungs- und Willensbildung" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) und im Sinn nach der "lebendigen Demokratie" (BT-Drs. 15/4493, S. 6) entwickelt und gestellt, und soll auch bitte als solche verstanden werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rolle des Kraftfahrt-Bundesamt in de…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rolle des Kraftfahrt-Bundesamt in der Dieselaffäre [#168264]
Datum
30. November 2019 18:25
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rolle des Kraftfahrt-Bundesamt in der Dieselaffäre“ vom 10.10.2019 (#168264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 168264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168264

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit erhalten Sie obiges Schreiben zur Kenntnis und Beachtung. Mit …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#858-Rolle des Kraftfahrt-Bundesamt in der Dieselaffäre
Datum
24. Februar 2020 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit erhalten Sie obiges Schreiben zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
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