Rolle HMWK finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Herder-Institut e. V. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD

1) Zeitpunkte (Plural) zu dem HMWK, insbesondere Frau Dorothee Lux, von finanziellen Unregelmäßigkeiten beim Herder-Institut e. V. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD Kenntnis erlangte
2) Maßnahmen und deren Zeitpunkte, die HMWK zur Beseitigung ergriffen hat

Anmerkung: laut Satzung des Herder-Institut e. V. ist "eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst entsandte Vertretung" Teil des Kuratoriums. Ausweislich der Website des Vereins ist diese Vertretung Dorothee Lux und diese ist Vorsitzende des Kuratoriums.

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  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Zeitpunkte (Plural) zu dem HMW…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
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Betreff
Rolle HMWK finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Herder-Institut e. V. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#298121]
Datum
23. Januar 2024 19:00
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Zeitpunkte (Plural) zu dem HMWK, insbesondere Frau Dorothee Lux, von finanziellen Unregelmäßigkeiten beim Herder-Institut e. V. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD Kenntnis erlangte 2) Maßnahmen und deren Zeitpunkte, die HMWK zur Beseitigung ergriffen hat Anmerkung: laut Satzung des Herder-Institut e. V. ist "eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst entsandte Vertretung" Teil des Kuratoriums. Ausweislich der Website des Vereins ist diese Vertretung Dorothee Lux und diese ist Vorsitzende des Kuratoriums.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298121/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> am 10.12.2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wis…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Rolle HMWK finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Herder-Institut e. V. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#298121]
Datum
23. Februar 2024 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 10.12.2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben. Ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten. Von einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt werden. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeits-bericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017). Sie begehren Informationen über: Rolle HMWK finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Herder-Institut e. V. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD Konkret haben Sie um Informationen zum: 1) Zeitpunkte (Plural) zu dem HMWK, insbesondere Frau Dorothee Lux, von finanziellen Unregelmäßigkeiten beim Herder-Institut e. V. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD Kenntnis erlangte 2) Maßnahmen und deren Zeitpunkte, die HMWK zur Beseitigung ergriffen hat Ihnen wurde bereits auf Ihrer Anfrage vom 22.12.2023 mitgeteilt: „In den im HMWK elektronisch verakteten Sitzungsprotokollen des Kuratoriums des Herder-Instituts konnten weder Hinweise auf eine Unterrichtung des Kuratoriums über „Unregelmäßigkeiten“ im Zusammenhang mit einem der drei Sachverhalte noch über die GND (Matrikel Dorpat), das IFG und das BBLD als solche gefunden werden.“ Sonstige Aufzeichnungen zu etwaigen finanziellen Unregelmäßigkeiten liegen uns nicht vor. Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen uns nicht vor. Diese Auskunft erfolgt gem. § 88 Abs. 1 S. 1 HDSIG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen