Rot-Rot-Grün: Übernahme der Gebühren Mietervereine für Bezieher*innen Existenzsicherungsleistungen und soziale Wohnraumversorgung als Modell nach gescheitertem Mietendeckel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
a)
RRG führte in Berlin für Mieter:innen Mietrechtsproblemen, die Möglichkeit ein, die Kosten für Mietervereine und deren Beratungsleistungen zu finanzieren. Umsetzende Behörde ist das Jobcenter.
1. Wie viele Anträge wurden gestellt?
2. Hatten die Jobcenter eine Beratungspflicht? Wurde diese überprüft?
3. Wie viele bewilligt?
4. Wie war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Zahlung?
5. Wie viele wurden nicht bearbeitet?
6. Welche Kosten zur rechtlichen Durchsetzung dieses Anspruchs entstanden?
7. Mit welchen Begründungen wurden Anträge abgelehnt?
8. Erhielten auch „Kund:innen mit weiteren Anträgen auf Mehrbedarfe einen positiven Bescheid auf Gebührenübernahme?
9. Wie kam es dazu, die Jobcenter zu beauftragen, nach meiner Erfahrung der Fragestellerin geht es bei den JC darum Ansprüche abzuwehren, nicht zu bewilligen?
10. Wie lange lief die Massnahme und wie hoch waren die Kosten, aufgeschlüsselt nach übernommen Beiträgen, Kosten für Umsetzung?
11. Die Zahlung ist auf max. 2 Jahre begrenzt. Wieso wird davon ausgegangen, dass sich der Zustand der permanenten Bedrohung, der viele Mieter:innen mittlerweile ausgesetzt sind, also Profitmaximierung durch Mieterhöhungen, Kündigungsversuche von Altmietverträgen, dann behoben ist? Eine Mitgliedschaft in Mietervereinen dürfte in betroffenen Wohngebieten wohl eher lebenslang sein.
12. Der Mitgliedsbeitrag allein sichert nicht den Erhalt der Wohnung, vielmehr fallen noch weitere Kosten an, wie Kostenvoranschläge für Teile der Wohnungsinstandhaltung, Dokumentation, Bürotechnik und Büromaterial (im Regelsatz ist weder eine Kamera, noch Smartphone, noch PC und Peripherie enthalten), Gebühren für Einschreiben und andere Zustellungen, gfls. Rechtsanwaltsgebühren z. B. bei Krankheit (der Mieterverein übernimmt nur die Kosten oder anteilige Kosten für Gerichtsverfahren). Es sollte wohl eher eine Summe für diese Sachverhalte ins Existenzminimum eingestellt werden- wie ist der Standpunkt dazu?
b)
Die bundespolitischen Massnahmen zum Mieterschutz sind nicht ausreichend. Der Mietendeckel wurde vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt. Jedoch bleibt die soziale Wohnraumversorgung in kommunaler Hand. „Diese dürften wohl tatsächlich Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum einführen, also etwa die Auswahlkriterien der Mieter:innen bestimmen oder Pflichten des Mietverhältnisses vorgeben. Solche Regelungen verlassen laut der Entscheidung das Terrain des Bürgerlichen Rechts und eröffnen damit die Kompetenz des Landes – dann sind auch preisrechtliche Vorgaben möglich.“ (Selma Gather, „Das schärfste Schwert ist stumpf geworden“, in: Der Freitag, 16, 2021)
1. Wie viele Mieter:innen mussten ihre Wohnung verlassen, weil sie sich diese nicht mehr leisten konnten?
2.Wie ist die Wohnraumfinanzierung für prekäre Gruppen und Existenzsicherungsleistungsbezieher:innen gedacht?
3. Ist soziale Durchmischung gewünscht oder wird die Gentrifizierung hingenommen (sozialrechtlich ist eine Verdrängung in Armutsgebiete nicht hinnehmbar)?
4. Nutzt das Land Berlin die soziale Wohnraumversorgung oder gibt es ein Konzept zur künftigen Nutzung? Wenn nein, warum nicht?
5. Es kann gegen Gentrifizierung und für soziale Durchmischung genutzt werden, so kann die Belegung bei Mehrfamilienhäuser gesteuert werden, indem folgende Belegung vorgegeben wird: 1/3 Arme, 1/3 Mittelschicht, 1/3 frei, wobei klar sein muss, dass grundsätzlich ein gewisser Standard gegeben sein muss.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Mai 2021
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29. Juni 2021
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