Router - ein Wächter der Informationsfreiheit oder ein Riegel im Datenzwinger?

Akten, die nachvollziehbar machen
1) welche Position Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in der Frage "Abschaffung des Routerzwangs" [2] vertritt?
2) ob Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Routerzwang-Streit [2] einen Handlungsbedarf sieht?

= relevante Hintergrundinformationen =
"Der scheinbar überraschend entflammte Streit zwischen dem Bundesrat und der Bundesregierung um das kleine Stück Hardware namens Router markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der neuen Medienordnung. Der Routerzwang gefährdet die freien Medien." [1]

"Der Chaos Computer Club sieht in seiner zehnseitigen Stellungnahme [3] zahlreiche Nachteile für die Nutzer. So sei der Funktionsumfang der Geräte festgelegt, es könne zu Inkompatibilitäten mit anderen Endgeräten kommen, und die entstehende Monokultur erleichtere großflächige Angriffe auf die Netzwerkinfrastruktur." - schrieb http://www.golem.de am 06.11.2013 [4].

Quellen
[1] Routerzwang? NEIN DANKE! 08.10.2015 - http://routerzwang-nein-danke.sprechrun.de/
[2] Bundesrat äußert Bedenken zum Gesetz gegen Routerzwang, 30.09.2015 - https://www.routerzwang.de/2015/09/bundesrat-aeussert-bedenken-zum-gesetz-gegen-routerzwang.html
[3] Chaos Computer Club. Stellungnahme zum Routerzwang: an die Bundesnetzagentur, 05.11.2013 - http://ccc.de/system/uploads/139/original/routerzwang.pdf
[4] Breite Front gegen Zwangsgeräte der Provider, 06.11.2013 - http://www.golem.de/news/router-breite-front-gegen-zwangsgeraete-der-provider-1311-102591.html

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  • Datum
    8. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
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Gustav Wall
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Router - ein Wächter der Informationsfreiheit oder ein Riegel im Datenzwinger? [#11570]
Datum
8. Oktober 2015 08:23
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Akten, die nachvollziehbar machen 1) welche Position Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in der Frage "Abschaffung des Routerzwangs" [2] vertritt? 2) ob Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Routerzwang-Streit [2] einen Handlungsbedarf sieht? = relevante Hintergrundinformationen = "Der scheinbar überraschend entflammte Streit zwischen dem Bundesrat und der Bundesregierung um das kleine Stück Hardware namens Router markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der neuen Medienordnung. Der Routerzwang gefährdet die freien Medien." [1] "Der Chaos Computer Club sieht in seiner zehnseitigen Stellungnahme [3] zahlreiche Nachteile für die Nutzer. So sei der Funktionsumfang der Geräte festgelegt, es könne zu Inkompatibilitäten mit anderen Endgeräten kommen, und die entstehende Monokultur erleichtere großflächige Angriffe auf die Netzwerkinfrastruktur." - schrieb http://www.golem.de am 06.11.2013 [4]. Quellen [1] Routerzwang? NEIN DANKE! 08.10.2015 - http://routerzwang-nein-danke.sprechrun.de/ [2] Bundesrat äußert Bedenken zum Gesetz gegen Routerzwang, 30.09.2015 - https://www.routerzwang.de/2015/09/bundesrat-aeussert-bedenken-zum-gesetz-gegen-routerzwang.html [3] Chaos Computer Club. Stellungnahme zum Routerzwang: an die Bundesnetzagentur, 05.11.2013 - http://ccc.de/system/uploads/139/original/routerzwang.pdf [4] Breite Front gegen Zwangsgeräte der Provider, 06.11.2013 - http://www.golem.de/news/router-breite-front-gegen-zwangsgeraete-der-provider-1311-102591.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Wall, Nachfragen in allen möglicherweise betroffenen Referaten und ein Studium des Aktenplans …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Router - ein Wächter der Informationsfreiheit oder ein Riegel im Datenzwinger? [#11570]
Datum
8. Oktober 2015 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, Nachfragen in allen möglicherweise betroffenen Referaten und ein Studium des Aktenplans haben ergeben, dass wir keinerlei Informationen im Hinblick auf Ihre Fragestellung haben. Wir können Ihnen daher auch keine entsprechenden Informationen übersenden. Mit freundlichen Grüßen