Rubelkurs

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in den Umsatzsteuerumrechnungskurse zum Rubel keine Kurswerte seit März 2022. Der Rubelwert steigt permanent. Heute 1 € 69 Rubel. Der Kurs ist zu Gunsten des Rubel besser als 2018. Dies widerspricht den offiziellen Veröffentlichungen, dass das russische Wirtschaftssystem dem Untergang geweiht ist. Kann der Staat, den ich frag das erklären? Im Februar 2022 betrug der Umrechnungskurs 1 Euro 144 Rubel. Ws sagt Hans Werner Sinn?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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Hedda Hansen
Wieso steigt der Rubel immer weiter, warte auf Antwort
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Hedda Hansen
Via
Briefpost
Betreff
Rubelkurs
Datum
17. Mai 2022
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Wieso steigt der Rubel immer weiter, warte auf Antwort
Hedda Hansen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesfinanzm…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Hedda Hansen
Betreff
Rubelkurs [#249337]
Datum
17. Mai 2022 21:04
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in den Umsatzsteuerumrechnungskurse zum Rubel keine Kurswerte seit März 2022. Der Rubelwert steigt permanent. Heute 1 € 69 Rubel. Der Kurs ist zu Gunsten des Rubel besser als 2018. Dies widerspricht den offiziellen Veröffentlichungen, dass das russische Wirtschaftssystem dem Untergang geweiht ist. Kann der Staat, den ich frag das erklären? Im Februar 2022 betrug der Umrechnungskurs 1 Euro 144 Rubel. Ws sagt Hans Werner Sinn? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hedda Hansen Anfragenr: 249337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249337/ Postanschrift Hedda Hansen << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 17. Mai 2022 Sehr geehrte Frau Jansen, anliegendes…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 17. Mai 2022
Datum
18. Mai 2022 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Jansen, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte Frau Hansen, vielen dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Derzeit erreiche…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Rubelkurs [#249337]
Datum
27. Juni 2022 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Hansen, vielen dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Derzeit erreichen uns eine Vielzahl an Anfragen, die späte Beantwortung bitten wir daher zu entschuldigen. Zu Ihrer Frage hinsichtlich des aktuellen Rubelkurses können wir Ihnen folgende Informationen geben: Aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen kann die Robustheit der russischen Volkswirtschaft nicht alleine vor dem Hintergrund der Entwicklungen hinsichtlich der nationalen Währung (Rubel) betrachtet werden. Es ist zwar richtig, dass sich der Rubel seit dem anfänglichen Absturz direkt nach der russischen Invasion in der Ukraine mittlerweile erholt. Dies ist hauptsächlich auf geldpolitische Maßnahmen seitens der russischen Zentralbank zur Stützung der Währung (z. B. Kapitalverkehrskontrollen), gesunkene Importe nach Russland und gestiegene Exporteinnahmen aufgrund höherer Rohstoffpreise zurückzuführen. Darüber hinaus deuten merklich gesunkene Devisenreserven trotz eines deutlich angestiegenen Leistungsbilanzüberschusses auf eine starke Intervention seitens der russischen Zentralbank zur künstlichen Stärkung des Rubels hin. Derweil haben schätzungsweise etwa 1.000 internationalen Unternehmen ihre Aktivitäten in Russland entweder drastisch zurückgefahren oder sogar vollständig gestoppt; ungeachtet des ohnehin bestehenden Mangels an ausgebildeten Arbeitskräften in Russland haben seit Anfang der russischen Aggression bis zu 300.000 hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeiter das Land mittlerweile verlassen. Die Arbeitslosigkeit nimmt kontinuierlich zu, die Inflation ist deutlich angestiegen, die russische Börse hat hohe Verluste zu verzeichnen und das Vertrauen seitens vieler wichtigen internationalen Investoren in Russland wurde vollkommend zerstört. Alle relevante Experten rechnen in diesem Jahr mit einer starken Schrumpfung der russischen Wirtschaft, wobei sich die Einschätzungen in einer Spannbreite zwischen -7,5% bis -15% des Bruttoinlandprodukts bewegen. Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen