Rückforderung einer bereits gezahlten Reise

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Wir haben bei Norwegian Airlines Flüge für April gebucht,die aufgrund der Corona-Krise vonseiten der Airline verständlicherweise storniert wurden.Jetzt versuchen wir seit geraumer Zeit,unser Geld zurückzubekommen.Keine Reaktion! Können Sie uns helfen? <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Susanne Roedelius
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben b…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
Susanne Roedelius
Betreff
Rückforderung einer bereits gezahlten Reise [#183946]
Datum
3. April 2020 17:44
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben bei Norwegian Airlines Flüge für April gebucht,die aufgrund der Corona-Krise vonseiten der Airline verständlicherweise storniert wurden.Jetzt versuchen wir seit geraumer Zeit,unser Geld zurückzubekommen.Keine Reaktion! Können Sie uns helfen? <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Roedelius Anfragenr: 183946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183946 Postanschrift Susanne Roedelius << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Roedelius

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