Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rückforderungsfristen und deren Rechtsgrundlage für Jobcenter im Rahmen des SGB II nach Aktuellem Stand

Hiermit bitte ich Sie, mir die Aktuellen Fristen und deren Rechtsgrundlagen für Rückforderungen durch Jobcenter sowie sonstigen Ämtern und Behörden im Rahmen des SGB II nach Aktueller Rechtsgrundlage zuzusenden.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich freundlich im voraus

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. August 2015
  • Frist
    18. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit bitte ic…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückforderungsfristen und deren Rechtsgrundlage für Jobcenter im Rahmen des SGB II nach Aktuellem Stand [#11088]
Datum
17. August 2015 14:39
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit bitte ich Sie, mir die Aktuellen Fristen und deren Rechtsgrundlagen für Rückforderungen durch Jobcenter sowie sonstigen Ämtern und Behörden im Rahmen des SGB II nach Aktueller Rechtsgrundlage zuzusenden. Für Ihre Mühe bedanke ich mich freundlich im voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Eingangsbestätigung IFG '11088
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Eingangsbestätigung IFG '11088
Datum
3. September 2015 14:31
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
EingangsbesttigungIFG11088.pdf
79,2 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Märkischer Kreis
Ablehnung Rückforderungsfristen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Ablehnung Rückforderungsfristen
Datum
15. Januar 2016 13:41
Status
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.