Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im mir vorliegenden Entwurf des TSVG soll die elektronische Patienakte flächendeckend inklusive der Nutzbarkeit über mobile Geräte wie Smartphones ermöglicht werden.

Wie wird hierbei nachweislich garantiert, dass die Daten sicher aufbewahrt werden? Gerade die langfristige Speicherung höchstsensibler Daten wie Patientendaten ist ja ein hochriskantes Vorhaben.

Welche Möglichkeiten hat der Patient der elektronischen Speicherung seiner Daten zu widersprechen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
Silvan Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im mir vorliegenden Entwurf des TSVG soll die elektr…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Silvan Stein
Betreff
Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit [#46700]
Datum
20. Januar 2019 21:57
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im mir vorliegenden Entwurf des TSVG soll die elektronische Patienakte flächendeckend inklusive der Nutzbarkeit über mobile Geräte wie Smartphones ermöglicht werden. Wie wird hierbei nachweislich garantiert, dass die Daten sicher aufbewahrt werden? Gerade die langfristige Speicherung höchstsensibler Daten wie Patientendaten ist ja ein hochriskantes Vorhaben. Welche Möglichkeiten hat der Patient der elektronischen Speicherung seiner Daten zu widersprechen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Silvan Stein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Silvan Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Stein, Ihre Frage zur elektronischen Patientenakte fällt in die Ressortzuständigkeit des Bundes…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit [#46700]
Datum
21. Januar 2019 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stein, Ihre Frage zur elektronischen Patientenakte fällt in die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Da Sie der Weiterleitung Ihrer Eingabe im Voraus widersprochen haben, möchte ich Sie bitten, sich unmittelbar an das BMG zu wenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Silvan Stein
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde mich an das BMG wenden. Mit freundlic…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Silvan Stein
Betreff
AW: Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit [#46700]
Datum
21. Januar 2019 11:01
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde mich an das BMG wenden. Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein Anfragenr: 46700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Silvan Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>