Rückgabe von Fördermitteln zum Ausbau des Breitbandes (Internet) Dörentrup

1) Waren die so genannten weißen Flächen zu diesem Zeitpunkt bekannt,
bzw. ausgebaut ?
2) Welcher Betrag (Euro) wurde zurück überwiesen ?
3) Gab es eine Begründung zur Rückgabe der Fördermittel ?
4) Wer zeichnete die Rückgabe in Verantwortung ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
Rita Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Rita Beier
Betreff
Rückgabe von Fördermitteln zum Ausbau des Breitbandes (Internet) Dörentrup [#214991]
Datum
12. März 2021 22:01
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Waren die so genannten weißen Flächen zu diesem Zeitpunkt bekannt, bzw. ausgebaut ? 2) Welcher Betrag (Euro) wurde zurück überwiesen ? 3) Gab es eine Begründung zur Rückgabe der Fördermittel ? 4) Wer zeichnete die Rückgabe in Verantwortung ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rita Beier Anfragenr: 214991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214991/ Postanschrift Rita Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rita Beier
Kommunalverwaltung Dörentrup
Anfrage Sehr geehrte Frau Beier, ich habe Ihre Mail an Herrn Gronemeier und Herrn Stephanides weitergleitet, da d…
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
Anfrage
Datum
15. März 2021 10:33
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,9 KB


Sehr geehrte Frau Beier, ich habe Ihre Mail an Herrn Gronemeier und Herrn Stephanides weitergleitet, da der Ausbau des Breitbandes in Dörentrup vom Kreis Lippe betreut wird. Mit freundlichen Grüßen
Rita Beier
AW: Anfrage [#214991] Sehr << Anrede >> der Kreis Lippe hat die Rückgabe der Fördermittel bestätigt. …
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Rita Beier
Betreff
AW: Anfrage [#214991]
Datum
20. März 2021 18:36
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der Kreis Lippe hat die Rückgabe der Fördermittel bestätigt. Für mich entscheidende Fakten ( Begründung der Fördermittelrückgabe und die Höhe der zurückgegebenen Fördermittel) wurden von der Gemeinde Dörentrup nicht beantwortet. Relevanz erhalten diese Fragen dadurch, das ein nicht unerheblicher Teil der Dörentruper Bevölkerung seit Jahren und bis heute noch als weiße Flecken gelten (nicht versorgt) ist. Diese Angaben sind deshalb zur Aufklärung aller Betroffenen erforderlich. ... Mit freundlichen Grüßen Rita Beier Anfragenr: 214991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214991/ Postanschrift Rita Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dörentrup
Anfrage Sehr geehrte Frau Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da dieser Vorgang vor meiner Amtszeit liegt und de…
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
Anfrage
Datum
22. März 2021 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,9 KB


Sehr geehrte Frau Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da dieser Vorgang vor meiner Amtszeit liegt und der damals zuständige Mitarbeiter nicht mehr bei der Gemeinde tätig ist, wird die Aufklärung des Sachverhaltes etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald mir genauere Informationen vorliegen, werde ich Ihnen diese umgehend mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Dörentrup
Unterlagen zur Ihrer Anfrage Fördermittel Breitband Sibbentrup Sehr geehrte Frau Beier, in der Anlage erhalten Sie…
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
Unterlagen zur Ihrer Anfrage Fördermittel Breitband Sibbentrup
Datum
24. März 2021 09:21
Status
Sehr geehrte Frau Beier, in der Anlage erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen zur Beschlussfassung in der Ratssitzung vom 10.09.2015 zur Rückgabe der Fördermittel Breitbandversorgung Sibbentrup. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen lassen Sie es mich wissen. Mit freundlichen Grüßen