Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte

Für eine Ausarbeitung im Rahmen meines Promotionsstudiums, bitte ich Sie, ob sie mir zu folgenden Fragen Auskunft geben könnten. Die Daten würde ich gerne - soweit möglich - auch ggf. publizieren. Von den anderen Bundesländern und beim Bund habe ich hierzu ebenfalls eine Anfrage gestellt.

Meine Fragen lauten:

Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?

Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?

Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?

Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?

Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen?
Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2021
  • Frist
    10. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für eine Ausar…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230747]
Datum
8. Oktober 2021 11:19
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für eine Ausarbeitung im Rahmen meines Promotionsstudiums, bitte ich Sie, ob sie mir zu folgenden Fragen Auskunft geben könnten. Die Daten würde ich gerne - soweit möglich - auch ggf. publizieren. Von den anderen Bundesländern und beim Bund habe ich hierzu ebenfalls eine Anfrage gestellt. Meine Fragen lauten: Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr geehrte Damen und Herren, die Übermittlung des Schreibens erfolgt ausschließlich elektronisch mit der Bitte …
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
FMS vom 19. Oktober 2021 | Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte
Datum
20. Oktober 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
935,6 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, die Übermittlung des Schreibens erfolgt ausschließlich elektronisch mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der/die im Schreiben genannte Sachbearbeiter/in zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen