Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte

Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?

Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?

Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?

Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?

Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2021
  • Frist
    10. November 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es aktuel…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230749]
Datum
8. Oktober 2021 11:22
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Guten Tag sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei die Antwort auf Ihre Anfrage aus unserem Hause: Gibt es akt…
Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
Anfrage: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte
Datum
20. Oktober 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei die Antwort auf Ihre Anfrage aus unserem Hause: Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Im Saarland besteht derzeit eine Versorgungsrücklage, in die nicht mehr zugeführt wird, und ein Pensionsfonds, in den seit 2020 Zuführungen erfolgen. Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Die Rücklagen werden für Pensionsansprüche gebildet. Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? Die Höhe der Zuführung zum Pensionsfonds wird durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossen. In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Die Entnahme aus der Versorgungsrücklage erfolgt grundsätzlich nach den Ansätzen im Haushaltsplan, beim Pensionsfonds erfolgt derzeit erst der Aufbau. Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Der Stand der Versorgungsrücklage betrug jeweils zum Jahresende 2018 205,3 Mio. €, 2019 208,2 Mio. € und 2020 210,5 Mio. €. Dem Pensionsfonds sind in 2020 erstmalig Mittel in Höhe von 3,0 Mio. € zugeführt worden. Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Die Nettorendite der Versorgungsrücklage betrug 2018 1,48%, 2019 1,45% und 2020 1,13%. Der Pensionsfonds wird erst 2021 eine erste Rendite ausweisen. Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden? Sowohl bei der Versorgungsrücklage als auch beim Pensionsfonds dürfen die Mittel ausschließlich in Schuldscheinen des eigenen Bundeslandes angelegt werden. Herzliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die detaillierte Auskunft, die mir soweit sehr weiterhilft. Mi…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230749]
Datum
25. Oktober 2021 20:43
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die detaillierte Auskunft, die mir soweit sehr weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230749/

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Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
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Von
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Oktober 2021 20:50
Status
Anfrage abgeschlossen

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