Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte

Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?

Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?

Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?

Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?

Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2021
  • Frist
    10. November 2021
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: G…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230750]
Datum
8. Oktober 2021 11:23
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230750/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in den Eingang Ihrer Anfrage bestätige ich. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230750]
Datum
11. Oktober 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in den Eingang Ihrer Anfrage bestätige ich. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die Ich Ihnen folgende Antworten übersenden darf: Gibt …
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230750]
Datum
26. Oktober 2021 17:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die Ich Ihnen folgende Antworten übersenden darf: Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Zur Finanzierung der Versorgungsausgaben der ab dem 01.01.2007 in ein Dienstverhältnis mit Versorgungsanspruch Berufenen (Beamte, Richter, Angestellte mit Versorgungszusage) wurde vom Land Sachsen-Anhalt ein Sondervermögen "Pensionsfonds" mit regelmäßigen Zuführungen eingerichtet. Ziel ist eine spätere Vollfinanzierung der Versorgungsausgaben dieses Personenkreises. Für die bis zum 31.12.2006 Berufenen erfolgten Sonderzuführungen für eine Teilfinanzierung. Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Die Rücklagen werden auch für die Beihilfeansprüche der Versorgungsempfänger gebildet. Auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen wurden Zuführungssätze für die verschiedenen Beamtengruppen ermittelt, nach denen monatlich Zuführungen aus den Personalhaushalten der Ressorts an den Pensionsfonds erfolgen. Grundlage sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der einzelnen Personalfälle, auf die die jeweiligen Zuführungssätze angewendet werden. Entnahmen aus dem Pensionsfonds sind erst geplant, wenn ein ausreichender Deckungsgrad für die Versorgungsausgaben des o. g. Personenkreises erreicht wird. Abhängig von der Entwicklung an den Kapitalmärkten sind Entnahmen daher frühestens ab dem Jahr 2039 vorgesehen. Die Entnahmen sind gesetzlich zu regeln, was bisher nicht erfolgt ist. Wie hoch war der Vermögensstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Der Bestand des Sondervermögens "Pensionsfonds" betrug - am 31.12.2018 1.026.484.055 EUR - am 31.12.2019 1.275.358.760 EUR - am 31.12.2020 1.297.954.755 EUR (vorläufiger Wert, da die Haushaltsrechnung 2020 noch nicht abgeschlossen ist). Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Die Jahresrendite betrug - im Jahr 2018 -4,62% - im Jahr 2019 9,02% - im Jahr 2020 die Haushaltsrechnung 2020 ist noch nicht abgeschlossen Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden? Die Aufteilung der Anlageklassen zum 31.12.2019 erfolgte zu 34,2% in Aktien, 61,8% in Anleihen sowie zu 4,0% in Liquidität. Der Anteil europäischer Staatsanleihen beträgt ca. 2,3%. Anleihen der Bundesrepublik Deutschland sowie Anleihen des Landes Sachsen-Anhalt werden nicht gehalten. Viele Grüße

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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt]! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230750]
Datum
9. Januar 2022 09:13
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt]! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 230750 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]