Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für kommunale Beamte

Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?

Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?

Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?

Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?

Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen?
Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für kommunale Beamte [#231703]
Datum
25. Oktober 2021 15:41
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231703/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für kommunale Beamte [#231703]
Datum
26. Oktober 2021 07:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in gemäß den Vorschriften der KommHV-Doppik ist die LHM als Körperschaft des öffentlichen Rec…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#231703 Frag den Staat - Ihre Anfrage v. 25.10.2021 - Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für kommunale Beamte - Auskunft nach IfS LH München
Datum
23. November 2021 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gemäß den Vorschriften der KommHV-Doppik ist die LHM als Körperschaft des öffentlichen Rechts verpflichtet, in ihrer Bilanz Pensionsrückstellungen zu bilden, die ihre künftigen Versorgungsausgaben in vollem Umfang decken. Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Abschnitt ll BayVersRücklG liegt eine Befreiung zur Bildung einer gesetzlichen Versorgungsrücklage vor. Die Landeshauptstadt München führte die Zuführungen zur Versorgungsrücklage freiwillig nach der in Abschnitt II des BayVersRücklG beschriebenen Art und Weise bis 2017 fort. Der Bestand ist seitdem unverändert. Darüber hinaus wird seit dem Jahr 2000 eine freiwillige Pensionsrücklage für ab diesem Zeitpunkt neu eingestellte Beamt*innen gebildet. Sonderzuführungen erfolgen je nach Haushaltslage. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat die in der freiwilligen Pensionsrücklage dotierten und investierten Mittel freiwillig, d.h. ohne gesetzliche Verpflichtung reserviert. In der freiwilligen Versorgungsrücklage wurde seinerzeit lediglich auf die Pensionen Bezug genommen, während bei der freiwilligen Finanzreserve Pensionen auch die Beihilfeansprüche abgebildet werden. Eine Auflösung der Rücklagen sowie eine zweckfremde Verwendung der liquiden Mittel für langfristige Rückstellungen finden zurzeit nicht statt. Das Vermögen der jeweiligen Rücklage verteilt sich auf die Assetklassen Wertpapiere (gemischte Fonds, Ausleihungen, Renten) Bankeinlagen und Immobilien mit folgenden Ständen (Buchwerte): Freiwillige Finanzreserve 31.12.2020 Versorgungsrücklage 113.006.702 € Pensionen 440.507.394 € Freiwillige Finanzreserve 31.12.2019 Versorgungsrücklage 113.006.652 € Pensionen 437.573.320 € Freiwillige Finanzreserve 31.12.2018 Versorgungsrücklage 113.006.644 € Pensionen 434.549.420 € Nettorenditen Fremdanlagen/Eigenanlagen 2018-2020 Die gewichtete Performance der Fremdanlagen (Kommunalfonds, Bay. Pensionsfonds) in den beiden Rücklagen: 2020: -0,53% 2019: 5,45% 2018: -1,60% Performance (ROI) in den Eigenanlagen 2020: 1,94% 2019: 1,59% 2018: 1,84% Renten Bestand Staatsanleihen (Europa, Deutschland, Bayern) 31.12.2020 Fehlanzeige 31.12.2019 (Buchwert) Deutsche Staatsanleihen 5.643.769,95€ 31.12.2018 (Buchwert) Deutsche Staatsanleihen 5.643.769,95€ Mit freundlichen Grüßen