Rückreise aus der Turkei

ich bin aus der Turkei gekommen am 10.10.2020 um 8:30 bin ich in Dusseldorf gelandet.
Ich habe einen Corana test machen lassen am 08.10.2020 um 19:46 und das test ergebnis bekommen am 09.10.2020 um 13:30 mit einen negativ ergebnis.
Meine frage kann ich weiter Arbeiten gehen oder nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückreise aus der Turkei [#200410]
Datum
11. Oktober 2020 13:19
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin aus der Turkei gekommen am 10.10.2020 um 8:30 bin ich in Dusseldorf gelandet. Ich habe einen Corana test machen lassen am 08.10.2020 um 19:46 und das test ergebnis bekommen am 09.10.2020 um 13:30 mit einen negativ ergebnis. Meine frage kann ich weiter Arbeiten gehen oder nicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200410/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Duisburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sind Reiserückkehrer*in und gemäß § 2 Abs. 1 der zurzeit gültigen Coronaeinreis…
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
Rückreise aus der Turkei Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
13. Oktober 2020 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sind Reiserückkehrer*in und gemäß § 2 Abs. 1 der zurzeit gültigen Coronaeinreiseverordnung verpflichtet, sich unverzüglich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dieser Pflicht sind Sie mit Ihrer e-mail teilweise nachgekommen, es fehlen jedoch wichtige Daten. Bitte nutzen Sie zur Meldung Ihrer Einreise nach Duisburg unser Onlineformular für Reiserückkehrer unter: www.duisburg.de/coronavirus Dort bitte auf die Kachel "Infos für Reiserückkehrer" klicken und nach unten scrollen bis zum blauen Kästchen "Onlineformular für die Meldung von Reiserückkehrern beim Gesundheitsamt?. Dort können Sie auch Ihr Testergebnis hochladen. Erst dann können wir Ihre Meldung annehmen. Mit freundlichen Grüßen