Rückstaus wegen Spurwegfall auf dem Liboriberg

- Unterlagen/Untersuchungen/Rohdaten/Informationen aus denen sich diese Aussage der Pressesprecherin der Stadt Paderborn ableiten lässt:

"Wir konnten bisher keine großen Probleme feststelle, außer leichte Rückstaus zu Spitzenzeiten" - Artikel nw.de zum Spurwegfall auf dem Liboriberg

=> Insbesondere bitte ich um Informationen aus denen hervorgeht, inwiefern diese Rückstaus zu Spitzenzeiten neu sind, d.h. vorher nicht in dieser Form aufgetreten sind, da dies durch die Aussage impliziert ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückstaus wegen Spurwegfall auf dem Liboriberg [#195632]
Datum
20. August 2020 13:01
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen/Untersuchungen/Rohdaten/Informationen aus denen sich diese Aussage der Pressesprecherin der Stadt Paderborn ableiten lässt: "Wir konnten bisher keine großen Probleme feststelle, außer leichte Rückstaus zu Spitzenzeiten" - Artikel nw.de zum Spurwegfall auf dem Liboriberg => Insbesondere bitte ich um Informationen aus denen hervorgeht, inwiefern diese Rückstaus zu Spitzenzeiten neu sind, d.h. vorher nicht in dieser Form aufgetreten sind, da dies durch die Aussage impliziert ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195632/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Antragsgemäß erhalten sie die entsprechenden vorliegenden Unterlagen gebührenfrei. A…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Rückstaus wegen Spurwegfall auf dem Liboriberg [#195632]
Datum
24. August 2020 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Antragsgemäß erhalten sie die entsprechenden vorliegenden Unterlagen gebührenfrei. Auf der Grundlage des in Anlage beigefügten Rechenganges kommen wir zu folgender gutachterlichen Einschätzung. Hallo Antragsteller/in wir haben eine Simulation durchgeführt um die Auswirkungen Ihrer Radfahrplanungen abschätzen zu können. Die Ergebnisse dieser Simulation haben wir Ihnen in dieser E-Mail beigefügt. In der ersten Tabelle des Anhangs erfolgt eine Gegenüberstellung der Qualitätsstufen für den Bestand und die Variante mit Radfahrstreifen. Die Ergebnisse in der Zeile K226:K224 stehen für die Verlustzeit über beide Knotenpunkte. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass eine Erhöhung der mittleren Verlustzeiten durch die vorgesehene Radplanung zu verzeichnen ist. Die ausgewiesene Qualitätsstufe D ist dabei auf die Verlustzeit über den Streckenabschnitt beider Knotenpunkte anzusehen. Eine Einzelbetrachtung würde für den Einzelknoten K224 hierbei eine bessere Qualitätsstufe ausweisen. Die mittlere Verlustzeit wäre demnach 51,9 s - 12,0 s = 39,9 s (QSV C). Die Grafik "Rückstaulängen Liboriberg West (Geradeaus)" zeigt den Verlauf der gemessenen Rückstaulängen innerhalb einer Stunde, über 10 Simulationsläufe, gemessen am Knoten K224 in der Zufahrt Liboriberg West für den geradeausverkehr. Hierbezeigt sich, dass zum Freigabeende der Stau bis über den Kreuzungsbereich der K226 zurückreicht, weshalb die rechtsabbiegenden Verkehrsteilnehmer Richtung K222 nicht immer Ihren Fahrstreifen erreichen können. Innerhalb des nächsten Freigabefensters baut sich der Rückstau wiederum ab. Die Grafiken "Rückstaulängen LSA 224 West-Re" und "Rückstaulängen LSA 224 West-Li" weisen die Rückstaulängen für die rechts- und linksabbiegenden Verkehrsströme in der Zufahrt Liboriberg West an LSA 224 aus. Auf Grund der geringen Verkehrszahlen sind die Rückstaulängen in Richtung Parkhaus als unbedenklich anzusehen. Die Rückstaulängen des rechtsabbiegers reichen wie für den geradeausverkehr gegen Ende des Freigabefensters teilweise bis an den Knoten K226 heran, bauen sich aber wiederum schnell wieder ab. Aus unserer Sicht ist die Einrichtung des Radfahrstreifens mit der Verkürzung des Rechtsabbiegestreifens umsetzbar. Mit freundlichen Grüßen