Rückbaubescheid betreffend B-Plan 105a

Den nach § 179 BauGB mutmaßlich existenten Rückbaubescheid gegen die Uniper SE betreffend das von der E.ON SE errichtete Kraftwerk, welcher im Nachgang der Entscheidung 10 D 106/14.NE des OVG Münster vom 26.08.2021 - laut Ansicht des Antragstellers - hätte erlassen werden müssen.

Die Unterlagen der 42. Ratssitzung vom 14.05.2014 samt Sitzungsvorlage 09-14/1253 liegen dem Antragsteller vor.

Sofern der angefragte Rückbaubescheid nicht existieren sollte, wird um gesonderte Mitteilung gebeten. In diesem Fall fordert der Antragsteller den Erlass eines solchen Rückbaubescheids nach § 68 VwGO Abs. 2 und verweist auf die First nach § 75 VwGO.

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  • Datum
    4. April 2023
  • Frist
    6. Mai 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Kommunalverwaltung Datteln Details
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Betreff
Rückbaubescheid betreffend B-Plan 105a [#274810]
Datum
4. April 2023 00:56
An
Kommunalverwaltung Datteln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den nach § 179 BauGB mutmaßlich existenten Rückbaubescheid gegen die Uniper SE betreffend das von der E.ON SE errichtete Kraftwerk, welcher im Nachgang der Entscheidung 10 D 106/14.NE des OVG Münster vom 26.08.2021 - laut Ansicht des Antragstellers - hätte erlassen werden müssen. Die Unterlagen der 42. Ratssitzung vom 14.05.2014 samt Sitzungsvorlage 09-14/1253 liegen dem Antragsteller vor. Sofern der angefragte Rückbaubescheid nicht existieren sollte, wird um gesonderte Mitteilung gebeten. In diesem Fall fordert der Antragsteller den Erlass eines solchen Rückbaubescheids nach § 68 VwGO Abs. 2 und verweist auf die First nach § 75 VwGO.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 274810 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Anfrage nach IFG NRW - Rückbaubescheid betreffend B-Plan 105a
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Betreff
Anfrage nach IFG NRW - Rückbaubescheid betreffend B-Plan 105a
Datum
17. April 2023
An
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Schreiben
Von
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Betreff
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Datum
17. April 2023
Status
Warte auf Antwort
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