Rückbaukonzept Lützerath

Das aktuelle Rückbaukonzept für die Ortslage Lützerath und - soweit vorhanden - frühere Versionen hiervon.

Ich verweise auf eine von Ihnen anno 2014 beantwortete Anfrage zu Rückbaukonzepten früherer, mittlerweile abgebaggerter Ortschaften - dies ist, was ich mir mit der Anfrage vorstelle:

https://fragdenstaat.de/anfrage/ruckbaukonzepte-garzweiler-ii/#nachricht-20287

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2022
  • Frist
    1. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückbaukonzept Lützerath [#264191]
Datum
27. November 2022 11:02
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das aktuelle Rückbaukonzept für die Ortslage Lützerath und - soweit vorhanden - frühere Versionen hiervon. Ich verweise auf eine von Ihnen anno 2014 beantwortete Anfrage zu Rückbaukonzepten früherer, mittlerweile abgebaggerter Ortschaften - dies ist, was ich mir mit der Anfrage vorstelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ruckbaukonzepte-garzweiler-ii/#nachricht-20287
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264191/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Az. 61.01.22-2022-45 Sehr << Antragsteller:in >> mit UIG Anfrage vom 27.11.2022 haben Sie das aktuel…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Rückbaukonzept Lützerath [#264191]
Datum
23. Dezember 2022 15:48
Status
Warte auf Antwort
Az. 61.01.22-2022-45 Sehr << Antragsteller:in >> mit UIG Anfrage vom 27.11.2022 haben Sie das aktuelle Rückbaukonzept Lützerath und ggf. frühere Versionen angefragt. Anliegend sende ich Ihnen das o.g. Rückbaukonzept sowie eine Entwurfsfassung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Übersendung. Ich muss allerdings rechtliche Zweifel …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückbaukonzept Lützerath [#264191]
Datum
23. Dezember 2022 16:10
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Übersendung. Ich muss allerdings rechtliche Zweifel anmelden, was einen Teil der von Ihnen vorgenommenen Schwärzungen angeht. Soweit Sie persönliche Daten Dritter geschwärzt haben, ist dies selbstverständlich nachvollziehbar. Nicht nachvollziehen kann ich allerdings, weshalb Sie etwa auf S. 3 und 4 Angaben zu Denkmälern geschwärzt haben. Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass es sich bei Angaben zu Denkmälern nicht um Umweltinformationen i.S.d. UIG NRW handelt, bestünde ein Anspruch aus § 4 Abs. 1 IFG NRW. Ausschlussgründe sind nicht ersichtlich. Ebenfalls kann ich die Schwärzung von Angaben zum Artenschutz auf S. 4 und zum Ablauf des ortsspezifischen Rückbaus auf S. 5 nicht nachvollziehen, die Sie leider nicht begründet haben. Gleiches gilt für die von Ihnen nicht begründete Schwärzung der Tabelle auf S. 5 und 6 sowie der kompletten Seiten 8 und 9. Sollten hier persönliche Daten von Amtsträgern oder Gutachtern betroffen sein, weise ich auf § 9 Abs. 3 IFG NRW hin. Ich darf sie daher um Überprüfung der Schwärzungen bitten. Soweit sie an den Schwärzungen festhalten, weise ich Sie darauf hin, dass jede Schwärzung eine (Teil-)Ablehnung des Antrags auf Informationszugang darstellt, die als belastender Verwaltungsakt zu begründen ist (§ 39 VwVfG). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264191/
Bezirksregierung Arnsberg
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationen nach UIG NRW [#264191] Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Schreiben vom 17. Januar 2023 (ih…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationen nach UIG NRW [#264191]
Datum
23. Januar 2023 17:21
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Schreiben vom 17. Januar 2023 (ihr Zeichen: [geschwärzt]) nehme ich wie folgt Stellung: Soweit ausschließlich und unmittelbar persönliche Daten betroffen sind, erkläre ich mich mit den Schwärzungen einverstanden. Dies habe ich bereits in der Mail vom 23.12.2022 zum Ausdruck gebracht. Insofern bin ich etwas verwundert, dass sich Ihr Schreiben vom 17.01.2023 ausschließlich auf persönliche Daten bezieht, denn augenscheinlich - soweit dies aus dem Kontext erkennbar ist - haben Sie auch Daten geschwärzt, bei denen es sich jedenfalls nicht um Daten handelt, deren Kenntnis gezielte Angriffe auf Personen erleichtern würde. Konkret scheint mir dies an folgenden Stellen im Dokument der RWE Power AG vom 13.07.2021 der Fall zu sein: - S. "1 von 6" (S. 2 der PDF): Hinter "Insgesamt wurden bisher" scheint es entweder um die Anzahl bereits erworbener Grundstücke oder um Flächenangaben zu gehen. Nichts davon ist geeignet, Personen zu gefährden. Soweit im Anschluss auf eine weitere Hofstelle Bezug genommen wird, erscheint mir am plausibelsten, dass dort der Name des letzten verbliebenen Landwirts Lützeraths genannt wird. Dessen Name ist bereits öffentlich bekannt. - S. "2 von 6" (S. 3 der PDF): Hinter "bisher noch nicht erworbene Anwesen" gilt das gleiche. Nicht ersichtlich ist weiter, warum Sie Angaben zu Bau- und Bodendenkmälern geschwärzt haben. Hierbei handelt es sich nicht um persönliche Daten. - S. "3 von 6" (S. 4 der PDF): Bei der Schwärzung unter "Abbruchanzeige" geht es ebenfalls um ein Denkmal und nicht um persönliche Daten. Betreffend der Schwärzungen unter "Artenschutz" erscheint aufgrund des Umfangs der Schwärzungen fernliegend, dass Sie ausschließlich persönliche Daten geschwärzt haben. Bei der Angabe eines Unternehmens handelt es sich im Übrigen auch nicht um persönliche Daten. Bei der Schwärzung unter "Ortsbilderhalt/Sicherungen" ist aufgrund des Kontexts auch nicht ersichtlich, dass es um persönliche Daten ginge. - S. "4 von 6" (S. 5 der PDF): Bei der Schwärzung unter "Ablauf des ortsspezifischen Rückbaus" ist offensichtlich, dass es nicht um persönliche Daten geht. Dass durch das Bekanntwerden der Art und Weise, wie die RWE Power AG im Jahre 2021 den Rückbau Lützeraths geplant hat, Personen gefährdet werden könnten, ist fernliegend. Gleiches gilt für die umfangreichen Schwärzungen auf S. 5 und 6 des Dokuments (6 und 7 der PDF). Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der angesprochene "Rückbau" mittlerweile erledigt scheint. Medienberichten ist zu entnehmen, dass am 19. Januar diesen Jahres das letzte Gebäude in Lützerath abgerissen wurde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264191 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bezirksregierung Arnsberg
AW: Antrag auf Informationen nach UIG NRW [#264191] Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich I…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Antrag auf Informationen nach UIG NRW [#264191]
Datum
3. Februar 2023 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen das Rückbaukonzept Lützerath sowie eine Entwurfsfassung mit Schwärzung der personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen