Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB

Die Betreiber des (ehemaligen) Krankenhauses in 83527 Haag i.OB haben vor einigen Jahren einen Millionenzuschuss zur Sanierung des Krankenhauses bekommen und mussten den Status eines Krankenhauses 10 Jahre aufrecht erhalten.
Der Krankenhausbetrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Ich möchte wissen, warum der Zuschuss nicht zurückgefordert wird bzw.ob es geplant ist, diesen zurück zu fordern. Und wenn nein, warum nicht.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Betreiber des (ehemaligen) Kra…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB [#296963]
Datum
12. Januar 2024 10:37
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Betreiber des (ehemaligen) Krankenhauses in 83527 Haag i.OB haben vor einigen Jahren einen Millionenzuschuss zur Sanierung des Krankenhauses bekommen und mussten den Status eines Krankenhauses 10 Jahre aufrecht erhalten. Der Krankenhausbetrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt. Ich möchte wissen, warum der Zuschuss nicht zurückgefordert wird bzw.ob es geplant ist, diesen zurück zu fordern. Und wenn nein, warum nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296963/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB“ vom …
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB [#296963]
Datum
28. Februar 2024 14:48
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB“ vom 12.01.2024 (#296963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere E-Mail. Hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 12…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB [#296963]; Ihre Nachricht vom 12.01.2024 (Az: GK4-A0140-2024/107)
Datum
4. März 2024 16:36
Status
Warte auf Antwort
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33,5 KB
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13,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere E-Mail. Hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 12.01.2024 verweisen wir auf die Antwort des zuständigen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat vom 17.01.2024 auf Ihre gleichlautende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in dem von ihnen refernzierten Schreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB [#296963]; Ihre Nachricht vom 12.01.2024 (Az: GK4-A0140-2024/107) [#296963]
Datum
4. März 2024 16:48
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in dem von ihnen refernzierten Schreiben des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat heisst es: "Erfolgt das Ausscheiden im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention als Krankenhausplanungsbehörde, sind förderrechtliche Erleichterungen und ggf. der Verzicht auf einen Widerruf der Förderbescheide möglich. " Bitte teilen sie mir mit, wie hier der aktuelle Sachstand ist. Ist beabsichtigt, hier Einvernehmen zu erteilen und wenn ja, wie lautet die Begründung? Das Klinikum ist geschlossen und es wird auch nur noch "Gesundheitszentrum" genannt. Insofern sind die Grundlagen für die Förderung doch eigentlich entfallen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 296963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296963/