Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB

Die Betreiber des (ehemaligen) Krankenhauses in 83527 Haag i.OB haben vor einigen Jahren einen Millionenzuschuss zur Sanierung des Krankenhauses bekommen und mussten den Status eines Krankenhauses 10 Jahre aufrecht erhalten.
Der Krankenhausbetrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Ich möchte wissen, warum der Zuschuss nicht zurückgefordert wird bzw.ob es geplant ist, diesen zurück zu fordern. Und wenn nein, warum nicht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Betreiber des (ehemaligen) Kra…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB [#296964]
Datum
12. Januar 2024 10:38
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Betreiber des (ehemaligen) Krankenhauses in 83527 Haag i.OB haben vor einigen Jahren einen Millionenzuschuss zur Sanierung des Krankenhauses bekommen und mussten den Status eines Krankenhauses 10 Jahre aufrecht erhalten. Der Krankenhausbetrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt. Ich möchte wissen, warum der Zuschuss nicht zurückgefordert wird bzw.ob es geplant ist, diesen zurück zu fordern. Und wenn nein, warum nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296964/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Januar 2024, mit der Sie anfragen, inwieweit ein staatlich…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Betreff: Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB [#296964]
Datum
17. Januar 2024 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Januar 2024, mit der Sie anfragen, inwieweit ein staatlicher Zuschuss für die Sanierung des Krankenhauses Haag i. Obb. zurückgefordert wird. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bzw. dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) werden alle Krankenhausinvestitionen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gefördert, die im Rahmen der Aufgabenstellung des Krankenhauses nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendig sind. Soweit das InnKlinikum Haag in der Vergangenheit danach Fördermittel erhalten hat, sind beim vollständigen oder teilweisen Ausscheiden des Krankenhauses aus dem Krankenhausplan die förderrechtlichen Konsequenzen nach Art. 19 Abs. 2 BayKrG zu prüfen. Danach sind die Förderbescheide grundsätzlich zu widerrufen und die Fördermittel (anteilig) zurückzuerstatten, sofern die Voraussetzungen für einen Widerrufsverzicht nicht vorliegen. Erfolgt das Ausscheiden im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention als Krankenhausplanungsbehörde, sind förderrechtliche Erleichterungen und ggf. der Verzicht auf einen Widerruf der Förderbescheide möglich. In eine entsprechende Prüfung ist jedoch insbesondere die weitere Verwendung der mit Fördermitteln geförderten Anlagegüter einzubeziehen. Aufgrund des aktuellen Verfahrensstands ist der Förderbehörde noch keine abschließende Prüfung möglich, so dass derzeit keine konkreteren Auskünfte erteilt werden können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>