Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB

Die Betreiber des (ehemaligen) Krankenhauses in 83527 Haag i.OB haben vor einigen Jahren einen Millionenzuschuss zur Sanierung des Krankenhauses bekommen und mussten den Status eines Krankenhauses 10 Jahre aufrecht erhalten.
Der Krankenhausbetrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Ich möchte wissen, warum der Zuschuss nicht zurückgefordert wird bzw.ob es geplant ist, diesen zurück zu fordern. Und wenn nein, warum nicht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Betreiber des (ehemaligen) Kra…
An Bayerischer Oberster Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückforderung Zuschuss Sanierung Krankenhaus 83527 Haag i.OB [#295368]
Datum
21. Dezember 2023 15:56
An
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Betreiber des (ehemaligen) Krankenhauses in 83527 Haag i.OB haben vor einigen Jahren einen Millionenzuschuss zur Sanierung des Krankenhauses bekommen und mussten den Status eines Krankenhauses 10 Jahre aufrecht erhalten. Der Krankenhausbetrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt. Ich möchte wissen, warum der Zuschuss nicht zurückgefordert wird bzw.ob es geplant ist, diesen zurück zu fordern. Und wenn nein, warum nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295368/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerischer Oberster Rechnungshof
Anfrage bezüglich Rückforderung von Investitionen beim Betreiber des Krankenhauses Haag i. Obb Sehr << Antra…
Von
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Betreff
Anfrage bezüglich Rückforderung von Investitionen beim Betreiber des Krankenhauses Haag i. Obb
Datum
12. Januar 2024 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
739,0 KB
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8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie das ORHS vom 12.01.2024 Gz. II - 1120 - 11 - 118 - 2 mit der Bitte, Kenntnis zu nehmen. Für Antworten oder Rückmeldungen verwenden Sie bitte die im beigefügten ORH-Schreiben angegebene E-Mail-Adresse (oder Kontaktdaten). Mit freundlichen Grüßen