Rückgabe von Vermögen nach Art 134 Abs. 3 GG / § 5 RVerm G

Wie viele und welche militärisch genutzten Gelände, die dem Deutschen Reich im Rahmen von Garnisonsvertragen oder ähnlichen Vereinbarungen unentgeltlich überlassen wurden, sind nach Ende der Bundesnutzung entsprechend Art. 134 GG bzw. § 5 Reichsvermögensgesetz an ein ein Land oder eine Gemeinde (Gemeindeverband) rückübereignet worden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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Christian Presch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele und welche militärisch genu…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Christian Presch
Betreff
Rückgabe von Vermögen nach Art 134 Abs. 3 GG / § 5 RVerm G [#307505]
Datum
26. April 2024 00:11
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele und welche militärisch genutzten Gelände, die dem Deutschen Reich im Rahmen von Garnisonsvertragen oder ähnlichen Vereinbarungen unentgeltlich überlassen wurden, sind nach Ende der Bundesnutzung entsprechend Art. 134 GG bzw. § 5 Reichsvermögensgesetz an ein ein Land oder eine Gemeinde (Gemeindeverband) rückübereignet worden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Presch Anfragenr: 307505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307505/ Postanschrift Christian Presch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Presch

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Presch, das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. April 2024, Rückgabe von Vermögen nach Art 134 Abs. 3 GG / § 5 RVerm G (V B 3 - PR 1200/24/10060)
Datum
30. April 2024 11:01
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-0394444.pdf
591,2 KB
hinweisedatenschutzifg-uig-vig.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Presch, das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen