Rückmeldung zum Fortschritt bei der Novellierung des Postgesetzes

"Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Postgesetz in der 20. Legislaturperiode zu novellieren und dabei sozial-ökologische Standards weiterzuentwickeln sowie den fairen Wettbewerb zu stärken", so das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz Stand Januar 2023. (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/novelle-des-postgesetzes-20230126.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Durch die stark belastete Postbranche mit täglich steigender Anzahl an Auslieferungen ist die Deutsche Post DHL Group weiterhin gezwungen, mindestens 80% der Briefsendungen innerhalb eines Tages zuzustellen. Dass dieses Vorhaben in der heutigen medialen Welt nur noch bedingt sinnvoll ist, steht außer Frage. Im Jahr 2022 erreichten die Bundesnetzagentur 43.125 Eingaben zu Mängeln der Postversorgung; Tendenz steigend. (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20230210_BeschwerdezahlenPost.html)

Trotz der Bemühungen der Bundesregierung und der Dringlichkeit der Ausgangssituation wirkt es so, als habe man das Vorhaben still zurückgestellt. Seit 2021 sind Änderungen im Gespräch (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-pa-wirtschaft-betaeubungsmittel-819736), die aber bisher nicht umgesetzt wurden.

Bitte erteilen Sie mir eine Auskunft über laufende Prozesse (sofern vorhanden) und den generellen Status der Novellierung des Postgesetzes mit. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, ob eine Förderung für Verlagerungen des Zustellbetriebes auf die Schiene geplant ist (siehe Parcel Intercity der DHL Paket GmbH), um die dort nutzbaren und durchaus unausgeschöpften Kapazitäten zu fördern und den Umweltschutz durchzusetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Im Koalitionsvertrag ist verein…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückmeldung zum Fortschritt bei der Novellierung des Postgesetzes [#275133]
Datum
7. April 2023 23:37
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Postgesetz in der 20. Legislaturperiode zu novellieren und dabei sozial-ökologische Standards weiterzuentwickeln sowie den fairen Wettbewerb zu stärken", so das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Stand Januar 2023. (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/novelle-des-postgesetzes-20230126.pdf?__blob=publicationFile&v=4) Durch die stark belastete Postbranche mit täglich steigender Anzahl an Auslieferungen ist die Deutsche Post DHL Group weiterhin gezwungen, mindestens 80% der Briefsendungen innerhalb eines Tages zuzustellen. Dass dieses Vorhaben in der heutigen medialen Welt nur noch bedingt sinnvoll ist, steht außer Frage. Im Jahr 2022 erreichten die Bundesnetzagentur 43.125 Eingaben zu Mängeln der Postversorgung; Tendenz steigend. (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20230210_BeschwerdezahlenPost.html) Trotz der Bemühungen der Bundesregierung und der Dringlichkeit der Ausgangssituation wirkt es so, als habe man das Vorhaben still zurückgestellt. Seit 2021 sind Änderungen im Gespräch (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-pa-wirtschaft-betaeubungsmittel-819736), die aber bisher nicht umgesetzt wurden. Bitte erteilen Sie mir eine Auskunft über laufende Prozesse (sofern vorhanden) und den generellen Status der Novellierung des Postgesetzes mit. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, ob eine Förderung für Verlagerungen des Zustellbetriebes auf die Schiene geplant ist (siehe Parcel Intercity der DHL Paket GmbH), um die dort nutzbaren und durchaus unausgeschöpften Kapazitäten zu fördern und den Umweltschutz durchzusetzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275133/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 7. April 2023 ist im Bundesministerium für Wirtschaft u…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Rückmeldung zum Fortschritt bei der Novellierung des Postgesetzes [#275133]
Datum
12. April 2023 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 7. April 2023 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingegangen. Sie erhalten weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne geben wir Ihnen Informationen zu d…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Rückmeldung zum Fortschritt bei der Novellierung des Postgesetzes [#275133]
Datum
19. April 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne geben wir Ihnen Informationen zu den von Ihnen gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Novellierung des Postgesetzes: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Prozess für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Novelle des Postgesetzes bereits im Juni 2022 mit einem ersten Stakeholder-Dialog auf breiter Basis gestartet. Die in diesem Zusammenhang eingereichten Stellungnahmen der Stakeholder sind auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht. Am 26. Januar 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes veröffentlicht (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/novelle-des-postgesetzes.html) und damit eine Grundlage für die weitere Diskussion um den zukünftigen Postrechtsrahmen geschaffen. Die zu den Eckpunkten eingegangen Stellungnahmen der Stakeholder sind ebenfalls auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht. Am 29. März 2023 wurde der Prozess mit einem zweiten Stakeholder-Dialog fortgesetzt. Mit in den Meinungsbildungsprozess fließen auch Bürgereingaben und Meinungsäußerungen ein, die z.B. an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundesnetzagentur und das BMWK gesandt wurden. Das BMWK erstellt aktuell einen Referentenentwurf für ein neues Postgesetz, der noch in diesem Jahr zur Diskussion gestellt werden soll. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in seinen Eckpunkten für eine Novelle des Postgesetzes u.a. die nachhaltige Versorgung in den Städten und auf dem Land im Besonderen adressiert. Es sollen Anreize für eine nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen gesetzt und konkrete gesetzliche Vorgaben geschaffen werden. Der von Ihnen angesprochene klimaschonende Transport von Brief- und Paketsendungen über das Eisenbahnnetz kann ein Element sein, um den CO2-Abdruck des Postsektors zu senken. Verschiedene Anbieter haben bereits begonnen, vermehrt auf „die Schiene“ zu setzen. So bieten Anbieter für bestimmte Relationen an, die Beförderung per Bahn als Option zu buchen. Die Bundesregierung unterstützt die Verlagerung von Gütern auf die Schiene u.a. über die Senkung der Trassen- und Anlagennutzungsentgelte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, über die Förderung von Innovationen mit dem Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr sowie über die Gleisanschlussförderung für einen verbesserten Zugang zur Schiene. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung den Bau und die Modernisierung von Umschlaganlagen für den Kombinierten Verkehr und schafft damit die Voraussetzung, dass der Transport von Paketen und anderen Zustellartikeln im Hauptlauf auf die Schiene verlagert werden kann. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen