Rückwirkende Feststellung einer Erwerbsminderungsrente
Frage zur Veranlassung und Kriterien einer rückwirkenden Festlegung einer Erwerbsminderungsrente bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit
Wann und unter welchen Umständen kann eine Erwerbsminderungsrente auch gegen den Willen eines langfristig arbeitsunfähigen Versicherten festgelegt werden?
Erfolgt die Festlegung einer zugrunde liegenden Erwerbsunfähigkeit unabhängig vom Alter sowie unabhängig vom Vorliegen eines evtl. vorzeitigen Rentenanspruch des Versicherten ausschließlich nach medizinischen Kriterien?
Welche Rolle spielt das Alter des Versicherten?
Wenn der Versicherte zum Ausgleich krankheitsbedingter Einkommensverluste eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, gilt diese in der Regel nur bis zum Eintritt einer Erwerbsminderungsrente.
Dem fiktiven, rückwirkend angenommenem Eintritt der rentenberechtigenden Erwerbsunfähigkeit kommt somit eine Schlüsselrolle zu, was die Höhe der Rückerstattungsbeträge anbelangt, die von der betroffenen Versicherung verlangt werden können.
Nach welchen Kriterien ermittelt die DRV den vermuteten Eintritt der Erwerbsminderung?
Kann dieser auch gegen die Meinung des behandelnden Arztes nach Ermessen des medizinischen Gutachters der DRV und ohne Untersuchung sowie Anhörung des Versicherten erfolgen (rein aktenlagig)?
Kann auch ohne Einlage von Rechtsmitteln diesem Bescheid und wenn ja in welcher Form widersprochen werden?
Welches Prozedere wird dann auf seiten der DRV in Gang gesetzt?
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Januar 2023
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25. Februar 2023
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