Sehr [geschwärzt],
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Fällige Zahlungen aus Darlehen aus Haushaltsmitteln wurden im Jahr 2023 zu 94% pünktlich geleistet. Der Differenzbetrag umfasst dabei auch Altforderungen, die bereits vor 2023 ausgefallen sind, von der KfW aber nicht erlassen wurden. Ebenfalls sind Zahlungen inbegriffen, die aufgrund von technischen Restriktionen im Zahlungsverkehr vorübergehend nicht bedient werden. Bei den Darlehen aus Kapitalmarktmitteln ist in 2023 kein Zahlungsausfall zu verzeichnen gewesen. Zu berücksichtigen ist, dass die nicht termingerechte Bedienung fälliger Zahlungen nicht mit einem vollständigen Verlust der Forderung gleichzusetzen ist. In zahlreichen Fällen kann mit den Darlehensnehmern ein neuer Tilgungsplan mit aufgeschobenen Zahlungen vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
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