Rüstungsexporte

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2022 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die zehn Hauptempfängerländer auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2022 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert von 2022 auf die Gruppe der EU-Länder, NATO- und gleichgestellten Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer (bitte zusätzlich auch getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Höhe welchen Gesamtwertes wurden i…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rüstungsexporte [#266928]
Datum
4. Januar 2023 07:09
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2022 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die zehn Hauptempfängerländer auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2022 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert von 2022 auf die Gruppe der EU-Länder, NATO- und gleichgestellten Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer (bitte zusätzlich auch getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266928/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Frage: In Höhe welchen Gesamtwertes wurden…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Rüstungsexporte [#266928]
Datum
5. Januar 2023 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
218 Bytes
image002.jpg
635 Bytes
image003.png
204 Bytes
image004.png
894 Bytes
image005.png
336 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Frage: In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2022 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die zehn Hauptempfängerländer auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2022 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert von 2022 auf die Gruppe der EU-Länder, NATO- und gleichgestellten Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer (bitte zusätzlich auch getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten)? Antwort: Hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Angaben verweist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf die Pressemitteilung vom 4. Januar 2023 zur "Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2022", abrufbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20230104-ruestungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2022-partnerlaender-und-ukraine-sind-schwerpunkt-deutscher-ruestungsexporte-in-2021.html Wir hoffen, diese Informationen sind hilfreich für Sie und wünschen Ihnen alles Gute für 2023. Mit freundlichen Grüßen