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Rüge oder Bußgeld wegen massenhaftem SMS Versand durch Luca

Anfrage an: Bundesnetzagentur

die Rüge, bzw. die Meldung zum Bußgeld für creative4life wegen Massenhaften unerwünschtem SMS Versand durch das Backend der Luca Api, bspw. an Bundestagsabgeordnete und viele weitere, trotz einschlägiger Vorwarnung des Chaos Computer Club Freiburg e.V. in der Woche zuvor.

Ergebnis der Anfrage

Trotz medialer Berichterstattung scheinbar keine Beschwerde bei BNetzA dazu eingegangen, ein amtlichen proaktives Vorgehen scheint es nicht zu geben. (Obwohl Bundestagsabgeordnete von Mitternächtlichen Anrufwellen berichten)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Rüge, bzw. di…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rüge oder Bußgeld wegen massenhaftem SMS Versand durch Luca [#218544]
Datum
16. April 2021 13:13
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rüge, bzw. die Meldung zum Bußgeld für creative4life wegen Massenhaften unerwünschtem SMS Versand durch das Backend der Luca Api, bspw. an Bundestagsabgeordnete und viele weitere, trotz einschlägiger Vorwarnung des Chaos Computer Club Freiburg e.V. in der Woche zuvor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 218544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218544/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Z21f IFG 026 Fie Sehr <Information-entfernt> Sie stellten am 16.04.2021 Antrag auf Zugang zu amtlichen I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Rüge oder Bußgeld wegen massenhaftem SMS Versand durch Luca [#218544]
Datum
19. April 2021 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Z21f IFG 026 Fie Sehr <Information-entfernt> Sie stellten am 16.04.2021 Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen betreffend "die Rüge, bzw. die Meldung zum Bußgeld für creative4life wegen Massenhaften unerwünschtem SMS Versand durch das Backend der Luca Api, bspw. an Bundestagsabgeordnete und viele weitere, trotz einschlägiger Vorwarnung des Chaos Computer Club Freiburg e.V. in der Woche zuvor." Es ergeht folgender Bescheid: 1) Ihren Antrag auf Informationszugang lehne ich ab. 2) Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Der Bundesnetzagentur liegen keine Informationen zur angefragten Materie vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Auch kann Ihr Antrag nicht als Beschwerde behandelt werden, da die Bundesnetzagentur nicht zuständig ist. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.