Ruheräume
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.06.2013 wurde im Senat der Uni Münster folgender Beschluss gefasst:
"Der Senat fordert das Rektorat und den Kanzler der Universität Münster dazu auf, zu überprüfen, wo so genannte Ruheräume eingerichtet werden können. Der Kanzler wird dann gebeten, das Prüfungsergebnis dem Senat vorzulegen. Wo Kapazitäten für Ruheräume vorhanden sind, sollen sie eingerichtet werden.“
Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Suche nach Ruheräumen?
2. Welche Ausstattung ist für die Ruheräume geplant?
3. Wann werden die Ruheräume voraussichtlich zur Verfügung stehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum1. April 2014
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3. Mai 2014
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