Runderlass zur Auszahlung des Bargeldbedarfs zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Runderlass zur Auszahlung des Bargeldbedarfs zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (534-39.18.03-16-057)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ru…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Runderlass zur Auszahlung des Bargeldbedarfs zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz [#275593]
Datum
12. April 2023 15:03
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Runderlass zur Auszahlung des Bargeldbedarfs zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (534-39.18.03-16-057)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 275593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275593/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG Antrag vom 12.04.2023, Ihr Zeichen: 275593 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren IFG Antrag vom…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag vom 12.04.2023, Ihr Zeichen: 275593
Datum
18. April 2023 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren IFG Antrag vom 12.April 2023 übermittele ich Ihnen mein Antwortschreiben vom 18. April 2023 sowie den dazugehörigen "Runderlass zur Auszahlung des Bargeldbedarfs zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs (sog. Taschengeld) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" vom 06. September 2019, Az.: 534-39.18.03-16-057 (01). Mit freundlichen Grüßen

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