Rundfunkangebot "Rocketbeans"

Alle Dokumente die Sie im Zusammenhang mit der Erteilung der Rundfunklizenz an das Onlineangebot "Rocketbeans.tv", betrieben von der Rocket Beans Entertainment GmbH, bevorraten. Dabei richtet sich diese Anfrage insbesondere an:

1. Den Zulassungsantrag des oben genannten Betreibers.
2. Den Bescheid ihrer Behörde zu dem Antrag unter 1..

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkangebot "Rocketbeans" [#55454]
Datum
4. Februar 2019 11:21
An
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Dokumente die Sie im Zusammenhang mit der Erteilung der Rundfunklizenz an das Onlineangebot "Rocketbeans.tv", betrieben von der Rocket Beans Entertainment GmbH, bevorraten. Dabei richtet sich diese Anfrage insbesondere an: 1. Den Zulassungsantrag des oben genannten Betreibers. 2. Den Bescheid ihrer Behörde zu dem Antrag unter 1..
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Ihre Anfrage vom 4.2.19 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 4. …
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
Ihre Anfrage vom 4.2.19
Datum
5. Februar 2019 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 4. Februar 2019 in Bezug auf das Rundfunkangebot "Rocketbeans". Wir prüfen den Sachverhalt und werden uns im Anschluss daran bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Ihre Anfrage vom 4.2.19 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 4. Februar 2019, mit de…
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
Ihre Anfrage vom 4.2.19
Datum
18. Februar 2019 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 4. Februar 2019, mit der Sie u.a. auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes um Zusendung aller Dokumente, die die MA HSH im Zusammenhang mit der Erteilung der Rundfunklizenz an das Onlineangebot „rocketbeans.tv“ bevorratet, insbesondere den Zulassungsantrag und den Bescheid, bitten. Da für die MA HSH das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) gilt, erfolgt die Bewertung auf Grundlage dieses Gesetzes. Die von Ihnen erbetene Auskunft kann ich derzeit nicht erteilen. In den von Ihnen angeforderten Dokumenten befinden sich personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Damit ist Ihr Antrag möglicherweise nach § 10 Satz 1 Nrn. 1 und 3 IZG-SH abzulehnen. Nach § 10 Satz 3 IZG-SH ist der Betroffene vor der Entscheidung über die Offenbarung der durch § 10 Satz 1 Nrn. 1 und 3 IZG-SH geschützten Informationen anzuhören. Auch nach § 24 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), dürfen jenseits des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679 Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die den Landesmedienanstalten, ihren Organen, ihren Bediensteten oder von ihnen beauftragten Dritten im Rahmen der Durchführung ihrer Aufgaben anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, nicht unbefugt offenbart werden. Mithin ist die vorherige Anhörung des betroffenen Veranstalters von „rocketbeans.tv“ erforderlich. Im Falle der Stattgabe Ihres Antrags wird die Aussonderung von Informationen zudem angezeigt sein. Daraus folgt die Kostenpflichtigkeit der Auskunft. Da es sich um keine einfache Auskunft handelt, ist auf Grundlage der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) von einer Gebühr zwischen 100 € und 500 € (Tarifstelle 1.2 oder 1.3) auszugehen. In diesem Fall wäre die Erteilung der Auskunft zudem von der Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Adresse für den Gebührenbescheid oder dem vorherigen Eingang der Gebühr abhängig zu machen. Im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 IZG-SH möchte ich Sie zudem darauf hinweisen, dass zahlreiche Informationen im Zusammenhang mit der Erteilung der Zulassung von „rocketbeans.tv“ bereits veröffentlicht sind. So ist der Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) im Zulassungsverfahren (Az. KEK 836) in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung über folgenden Link verfügbar: https://www.kek-online.de/medienkonzentration/verfahren/kek-836/ Aus öffentlich zugänglichen Pressemitteilungen der KEK und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) von September 2015 ergeben sich weitere Informationen: https://www.kek-online.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/kek-pressemitteilung-092015-ergebnisse-210-sitzung-der-kek-1/ https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/zak-pressemitteilung-092015-zulassungen-beschluesse-der-medienanstalten-1/ Zusätzlich teile ich Ihnen gern mit, dass es sich bei dem Angebot „rocketbeans.tv“ um zulassungspflichtigen Rundfunk nach § 2 Abs. 1 RStV handelt. Das Bewegtbildangebot ist an die Allgemeinheit gerichtet und zum zeitgleichen Empfang bestimmt. Zudem liegt ein Sendeplan vor. Es werden verschiedene Sendungen zeitlich hintereinander ausgestrahlt. Für einzelne Sendungen gibt es verschiedene Ausstrahlungszeiten. Es liegt auch keine Ausnahme nach § 2 Abs. 3 RStV vor. Das Angebot wird mehr als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten. Zudem ist das Angebot journalistisch-redaktionell gestaltet. Die einzelnen Sendungen werden moderiert. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 4.2.19 [#55454] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Danke auch…
An Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 4.2.19 [#55454]
Datum
23. Februar 2019 19:43
An
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Danke auch für den Verweis auf das öffentlich zugängliche Dokument der KEK. Angesichts der zu erwartenden Kosten ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>