Rundfunkbeitrag
Seit Januar 2013 wird der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben.
Neben Privathaushalten sind gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Institutionen zur Zahlung verpflichtet.
1. In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und andere mit der Gemeinde unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 abgeführt?
2. Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden, usw.?
3. Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen, werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice?
4. Wird die Beitragszahlung von der Gemeinde für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral vorgenommen?
5. In welcher Höhe mussten durch die Gemeinde und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis 2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden? Bitte führen Sie die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 auf.
Information nicht vorhanden
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Datum14. September 2016
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18. Oktober 2016
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