Rundfunkbeitrag

Ich stelle fest, dass ich mit meinem Notebook (ich zahle Rundfunkgebühren) z.B. im europäischen Ausland (Polen) viele Sendungen der ARD (z.B. Tatort) nicht sehen darf.
In den polnischen Hotels (auch Privatleute) kann man diese Sendungen kostenlos sehen!

Bitte senden Sie mir das Gesetzt, in dem steht, dass ich als Beitragszahler dieses nicht sehen darf, andere Menschen (die nicht so wie ich diskriminuert werden) schon.

Bitte senden Sie mir das Gesetzt, aus dem ich entnehmen kann, um wieviel ich den Rundfunkbeitrag reduzieren darf.

Bitte senden Sie mir eine Übersicht, in der der Anteil an nicht empfangbaren Sendungen enthalten ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2017
  • Frist
    11. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich stelle fest,…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag [#21756]
Datum
7. Juni 2017 14:16
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich stelle fest, dass ich mit meinem Notebook (ich zahle Rundfunkgebühren) z.B. im europäischen Ausland (Polen) viele Sendungen der ARD (z.B. Tatort) nicht sehen darf. In den polnischen Hotels (auch Privatleute) kann man diese Sendungen kostenlos sehen! Bitte senden Sie mir das Gesetzt, in dem steht, dass ich als Beitragszahler dieses nicht sehen darf, andere Menschen (die nicht so wie ich diskriminuert werden) schon. Bitte senden Sie mir das Gesetzt, aus dem ich entnehmen kann, um wieviel ich den Rundfunkbeitrag reduzieren darf. Bitte senden Sie mir eine Übersicht, in der der Anteil an nicht empfangbaren Sendungen enthalten ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beitragsservice - Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no lo…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Beitragsservice - Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no longer active
Datum
8. Juni 2017 12:20
Status
Warte auf Antwort
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