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Rundfunkbeitrag bei Auslandsaufenthalt
Anfrage an:
Bayerischer Rundfunk
Informationen darüber ob bei einem längeren Auslandsaufenthalt Rundfunkgebühren zu zahlen sind oder nicht, da aus dem Gesetzestext zwar hervorgeht, dass selbst bei einer angemeldeten Wohnung bei einer längeren Abwesenheit keine Beitragspflicht entsteht, ich aber auf meine Anfrage beim Beitragsservice keine Antwort erhalten habe.
Insbesondere wenn ich mich nur vorübergehend in Deutschland aufhalte (trotz Wohnsitz nur vorübergehender Aufenthalt, belegbar durch Flugtickets und Einreisestempel).
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum27. März 2020
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29. April 2020
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2 Follower:innen
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