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Rundfunkbeitrag bei Auslandsaufenthalt

Anfrage an: Bayerischer Rundfunk

Informationen darüber ob bei einem längeren Auslandsaufenthalt Rundfunkgebühren zu zahlen sind oder nicht, da aus dem Gesetzestext zwar hervorgeht, dass selbst bei einer angemeldeten Wohnung bei einer längeren Abwesenheit keine Beitragspflicht entsteht, ich aber auf meine Anfrage beim Beitragsservice keine Antwort erhalten habe.

Insbesondere wenn ich mich nur vorübergehend in Deutschland aufhalte (trotz Wohnsitz nur vorübergehender Aufenthalt, belegbar durch Flugtickets und Einreisestempel).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informatione…
An Bayerischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag bei Auslandsaufenthalt [#183504]
Datum
27. März 2020 12:51
An
Bayerischer Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber ob bei einem längeren Auslandsaufenthalt Rundfunkgebühren zu zahlen sind oder nicht, da aus dem Gesetzestext zwar hervorgeht, dass selbst bei einer angemeldeten Wohnung bei einer längeren Abwesenheit keine Beitragspflicht entsteht, ich aber auf meine Anfrage beim Beitragsservice keine Antwort erhalten habe. Insbesondere wenn ich mich nur vorübergehend in Deutschland aufhalte (trotz Wohnsitz nur vorübergehender Aufenthalt, belegbar durch Flugtickets und Einreisestempel).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183504/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag bei Auslandsaufenthalt“ vom…
An Bayerischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag bei Auslandsaufenthalt [#183504]
Datum
14. Juni 2020 03:57
An
Bayerischer Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundfunkbeitrag bei Auslandsaufenthalt“ vom 27.03.2020 (#183504) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183504/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinfor…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag bei Auslandsaufenthalt“ [#183504] [#183504]
Datum
17. August 2020 13:11
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Nachricht ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 183504.pdf Anfragenr: 183504 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183504/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.