Rundfunkbeitrag-Dienstleistung im Verbraucherpreisindex NRW / Zahlen

Auf Nachfrage bezüglich des Rundfunkbeitrags im Verbraucherpreisindex NRW wurde geantwortet, dass der Rundfunkbeitrag eine Dienstleistung ist.

Der Beitragsservice teilt folgende Zahlen zum Rundfunkbeitrag (Dienstleistung, die private Haushalte für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen kaufen) im Jahresbericht 2022 auf S. 8 mit:

- ANZAHL DER PERSONEN MIT EINER BEFREIUNG ODER ERMÄSSIGUNG 2.841.376
- ANZAHL DER BEITRAGSKONTEN IN EINER MAHNSTUFE ODER IN DER VOLLSTRECKUNG 3.224.280
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e8480/Jahresbericht_2022.pdf

1. Wie wird die Anzahl der privaten Haushalte mit Befreiung im Verbraucherpreisindex NRW in der Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" berücksichtigt? Werden diese privaten Haushalte nicht berücksichtigt, da sie die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" nicht gekauft haben?

2. Wie wird die Anzahl der privaten Haushalte mit Mahnung/Vollstreckung im Verbraucherpreisindex NRW in der Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" berücksichtigt?
a) Ein privater Haushalt kauft die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" nicht, hat aber ein Beitragskonto (wurde ohne sein Zutun eröffnet). Wird er in diesem Fall ohne zu Zahlen als privater Haushalt, der die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, berücksichtigt?

b) Durch die Vollstreckung wird ein privater Haushalt gegen seinen Willen gezwungen, das Geld zu zahlen. Wird dieser privater Haushalt dann (nach der gezwungenen Zahlung in Folge der Vollstreckung) als privater Haushalt, der die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, berücksichtigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag-Dienstleistung im Verbraucherpreisindex NRW / Zahlen [#304748]
Datum
1. April 2024 23:06
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Nachfrage bezüglich des Rundfunkbeitrags im Verbraucherpreisindex NRW wurde geantwortet, dass der Rundfunkbeitrag eine Dienstleistung ist. Der Beitragsservice teilt folgende Zahlen zum Rundfunkbeitrag (Dienstleistung, die private Haushalte für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen kaufen) im Jahresbericht 2022 auf S. 8 mit: - ANZAHL DER PERSONEN MIT EINER BEFREIUNG ODER ERMÄSSIGUNG 2.841.376 - ANZAHL DER BEITRAGSKONTEN IN EINER MAHNSTUFE ODER IN DER VOLLSTRECKUNG 3.224.280 https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e8480/Jahresbericht_2022.pdf 1. Wie wird die Anzahl der privaten Haushalte mit Befreiung im Verbraucherpreisindex NRW in der Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" berücksichtigt? Werden diese privaten Haushalte nicht berücksichtigt, da sie die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" nicht gekauft haben? 2. Wie wird die Anzahl der privaten Haushalte mit Mahnung/Vollstreckung im Verbraucherpreisindex NRW in der Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" berücksichtigt? a) Ein privater Haushalt kauft die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" nicht, hat aber ein Beitragskonto (wurde ohne sein Zutun eröffnet). Wird er in diesem Fall ohne zu Zahlen als privater Haushalt, der die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, berücksichtigt? b) Durch die Vollstreckung wird ein privater Haushalt gegen seinen Willen gezwungen, das Geld zu zahlen. Wird dieser privater Haushalt dann (nach der gezwungenen Zahlung in Folge der Vollstreckung) als privater Haushalt, der die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304748/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> zu den Fragen 1, 2a und 2b antworte ich gerne: Bei der Verbraucherpreissta…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag-Dienstleistung im Verbraucherpreisindex NRW / Zahlen [#304748]
Datum
2. April 2024 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu den Fragen 1, 2a und 2b antworte ich gerne: Bei der Verbraucherpreisstatistik geht es um die Preisentwicklung und nicht um die Frage, wieviel Haushalte oder Personen für Güter und Dienstleistungen ausgeben. ---------------- Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bei meiner Informationsanfrage geht es um den Begriff "Verbraucher&…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag-Dienstleistung im Verbraucherpreisindex NRW / Zahlen [#304748]
Datum
2. April 2024 08:33
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bei meiner Informationsanfrage geht es um den Begriff "Verbraucher". Gehören die in den Fragen 1, 2a und 2b genannte private Haushalte zu Verbraucher? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304748/

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ja. ---------------- Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag-Dienstleistung im Verbraucherpreisindex NRW / Zahlen [#304748]
Datum
2. April 2024 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ja. ---------------- Mit freundlichen Grüßen