Rundfunkbeitrag-Dienstleistung im Verbraucherpreisindex NRW / Zahlen
Auf Nachfrage bezüglich des Rundfunkbeitrags im Verbraucherpreisindex NRW wurde geantwortet, dass der Rundfunkbeitrag eine Dienstleistung ist.
Der Beitragsservice teilt folgende Zahlen zum Rundfunkbeitrag (Dienstleistung, die private Haushalte für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen kaufen) im Jahresbericht 2022 auf S. 8 mit:
- ANZAHL DER PERSONEN MIT EINER BEFREIUNG ODER ERMÄSSIGUNG 2.841.376
- ANZAHL DER BEITRAGSKONTEN IN EINER MAHNSTUFE ODER IN DER VOLLSTRECKUNG 3.224.280
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e8480/Jahresbericht_2022.pdf
1. Wie wird die Anzahl der privaten Haushalte mit Befreiung im Verbraucherpreisindex NRW in der Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" berücksichtigt? Werden diese privaten Haushalte nicht berücksichtigt, da sie die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" nicht gekauft haben?
2. Wie wird die Anzahl der privaten Haushalte mit Mahnung/Vollstreckung im Verbraucherpreisindex NRW in der Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" berücksichtigt?
a) Ein privater Haushalt kauft die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" nicht, hat aber ein Beitragskonto (wurde ohne sein Zutun eröffnet). Wird er in diesem Fall ohne zu Zahlen als privater Haushalt, der die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, berücksichtigt?
b) Durch die Vollstreckung wird ein privater Haushalt gegen seinen Willen gezwungen, das Geld zu zahlen. Wird dieser privater Haushalt dann (nach der gezwungenen Zahlung in Folge der Vollstreckung) als privater Haushalt, der die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag" für Konsumzwecke in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, berücksichtigt?
Anfrage erfolgreich
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Datum1. April 2024
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4. Mai 2024
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