Rundfunkbeitrag für 2 Wohnungen - wieviele Teilnehmernummern?
Ein Zwangsbeitragverpflichteter, der 2 Wohnungen innehat, muss für beide Wohnungen den Rundfunkbeitrag zahlen. Werden nun
1a) Zwei Teilnehmernummern an ihn vergeben, weil sie zur Identifikation der dazugehörigen Wohnungen dienen?
oder wird
1b) Eine Teilnehmernummer an ihn vergeben, weil diese personenbezogen ist?
Ich bitte auch um Beantwortung der Frage:
2) Wie wird der Rundfunkbeitrag berechnet, wenn 2 Personen zwar dieselbe Hauptwohnung innehaben, aber nur eine der beiden Personen eine Zweitwohnung ( z.B. zum Aufenthalt während der Arbeitswoche an einem anderen Ort) innehat?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum17. Januar 2018
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20. Februar 2018
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Zitat Urteil: "Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden."
https://www.bundesverfassungsgericht.de…