Rundfunkbeitrag im Verbraucherpreisindex Hessen

Legaldefinition von Verbraucherpreisindex: "Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen."
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/verbraucherpreisindex.html

Der Rundfunkbeitrag wird im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Beispiel Verbraucherpreisindex in Hessen im Januar 2024, S. 22
https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00012925/MI2m_24-01_a.pdf

1. Ist der Rundfunkbeitrag eine Ware oder eine Dienstleistung?
2. Wie hat sich das Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte bezüglich des Rundfunkbeitrags als Inhalt des Warenkorbs seit Einführung 2013 bis heute entwickelt?
3. Wie hat die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 den Rundfunkbeitrag im Konsumverhalten beeinflusst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Legaldefinition von Verbraucherpr…
An Hessisches Statistisches Landesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag im Verbraucherpreisindex Hessen [#299827]
Datum
10. Februar 2024 21:52
An
Hessisches Statistisches Landesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Legaldefinition von Verbraucherpreisindex: "Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen." https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/verbraucherpreisindex.html Der Rundfunkbeitrag wird im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Beispiel Verbraucherpreisindex in Hessen im Januar 2024, S. 22 https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00012925/MI2m_24-01_a.pdf 1. Ist der Rundfunkbeitrag eine Ware oder eine Dienstleistung? 2. Wie hat sich das Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte bezüglich des Rundfunkbeitrags als Inhalt des Warenkorbs seit Einführung 2013 bis heute entwickelt? 3. Wie hat die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 den Rundfunkbeitrag im Konsumverhalten beeinflusst?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299827/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Statistisches Landesamt
IID-IN14/3236/0055 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG über …
Von
Hessisches Statistisches Landesamt
Betreff
151/24 WG: Rundfunkbeitrag im Verbraucherpreisindex Hessen [#299827]
Datum
27. Februar 2024 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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IID-IN14/3236/0055 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG über das Portal FragDenStaat erhalten und antworten wie folgt: Das Hessische Statistische Landesamt stellt statistische Daten bereit. Diese amtlichen Daten sind ein öffentliches Gut, das jedem Bürger unter Beachtung gewisser Bedingungen (Einhaltung der statistischen Geheimhaltung, ggf. auch Kosten für die Datenbereitstellung) auf Anfrage bereitgestellt wird. Gemäß § 80 Abs. 2 HDSIG sind Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich gegenüber besonderen Rechtsvorschriften nachrangig. Das Bundesstatistikgesetz und das Hessische Landesstatistikgesetz sind bei Anfragen bezüglich statistischer Daten vorrangig. Sowohl ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder auch ein statistikrechtlicher Anspruch auf Übermittlung von Daten kann kostenrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt jedoch kostenfrei. Zu 1.: Der Rundfunkbeitrag ist im Warenkorb des Verbraucherpreisindex für Deutschland den Dienstleistungen zugeordnet. Zu 2.: Zum Verbrauchsverhalten können wir anhand des Warenkorbs des Verbraucherpreisindex keine Aussage treffen. Grundsätzlich gilt: Die Verbrauchsbedeutung kommt in den sogenannten Wägungsanteilen zum Ausdruck, die den einzelnen Güterarten (Waren und Dienstleistungen) des Warenkorbs zugeordnet sind und mit denen die jeweiligen Preisentwicklungen in den Gesamtindex einfließen. Der Warenkorb und die Wägungsanteile bleiben aus methodischen Gründen über fünf Jahre konstant, um innerhalb dieses Zeitraums die reine Preisentwicklung darstellen zu können. Im Jahr 2013 basierte der Verbraucherpreisindex auf dem Warenkorb des Basisjahres 2010. In diesem wurde die Position „Rundfunkgebühr“ mit einem Wägungsanteil von 2,56 Promille und die Position „Fernsehgebühr“ mit einen Wägungsanteil von 4,37 Promille (zusammen: 6,93 Promille) berücksichtigt. Im Warenkorb des Basisjahres 2015 betrug der Wägungsanteil der dann neuen Position „Rundfunkbeitrag“ 6,02 Promille. Im aktuell gültigen Warenkorb (Basisjahr 2020) beträgt der Wägungsanteil dieser Position 4,63 Promille. Zu 3.: Über die Antwort zu Frage 2 hinaus kann diese Frage anhand des Warenkorbs des Verbraucherpreisindex nicht beantwortet werden, zumal keine jährliche Anpassung des Warenkorbs und des dazugehörigen Wägungsschemas erfolgt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden vertraulich ist, von uns zur Verfügung gestellte Daten dürfen Sie selbstverständlich mit entsprechender Quellenangabe veröffentlichen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://statistik.hessen.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen