Rundfunkbeitrag im Verbraucherpreisindex

Legaldefinition von Verbraucherpreisindex: "Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen."
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/verbraucherpreisindex.html

Der Rundfunkbeitrag wird im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Beispiel Verbraucherpreisindex in Hessen im Januar 2024, S. 22
https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00012925/MI2m_24-01_a.pdf

1. Ist der Rundfunkbeitrag eine Ware oder eine Dienstleistung?
2. Wie hat sich das Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte bezüglich des Rundfunkbeitrags als Inhalt des Warenkorbs seit Einführung 2013 bis heute entwickelt?
3. Wie hat die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 den Rundfunkbeitrag im Konsumverhalten beeinflusst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Legaldefinition von Verbraucherpreisi…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag im Verbraucherpreisindex [#299828]
Datum
10. Februar 2024 21:57
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Legaldefinition von Verbraucherpreisindex: "Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen." https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/verbraucherpreisindex.html Der Rundfunkbeitrag wird im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Beispiel Verbraucherpreisindex in Hessen im Januar 2024, S. 22 https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00012925/MI2m_24-01_a.pdf 1. Ist der Rundfunkbeitrag eine Ware oder eine Dienstleistung? 2. Wie hat sich das Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte bezüglich des Rundfunkbeitrags als Inhalt des Warenkorbs seit Einführung 2013 bis heute entwickelt? 3. Wie hat die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 den Rundfunkbeitrag im Konsumverhalten beeinflusst?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299828/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Rundfunkbeitrag im Verbraucherpreisindex [#299828]
Datum
13. Februar 2024 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10. Februar 2024. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A31/1010001001-IF30674 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 1. Februar 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Rundfunkbeitrag im Verbraucherpreisindex (Az.: A31/1010001001-IF30674)
Datum
7. März 2024 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 1. Februar 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF30674) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, Zitat: "Legaldefinition von Verbraucherpreisindex: "Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen." https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/verbraucherpreisindex.html Der Rundfunkbeitrag wird im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Beispiel Verbraucherpreisindex in Hessen im Januar 2024, S. 22 https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00012925/MI2m_24-01_a.pdf 1. Ist der Rundfunkbeitrag eine Ware oder eine Dienstleistung? 2. Wie hat sich das Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte bezüglich des Rundfunkbeitrags als Inhalt des Warenkorbs seit Einführung 2013 bis heute entwickelt? 3. Wie hat die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 den Rundfunkbeitrag im Konsumverhalten beeinflusst?" Nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit teilen wir Ihnen hierzu folgendes mit: Zu Punkt 1.: Gemäß der Klassifikation in der noch gültigen Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA) 2013 wird die Rundfunkgebühr als Ausgabe der privaten Haushalte in der Abteilung 09 gelistet, dabei wird unterschieden zwischen Rundfunk- und Fernsehgebühren (ohne Kabelgebühren- und Pay-TV) und Gebühren für Kabel- und Pay- TV, siehe https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/_inhalt.html Im Warenkorb des VPIs für die Basis 2020 wird daher der Rundfunkbeitrag separat als Güterposition ausgewiesen, zusätzlich auch die „Kabelgebühr“ und „Gebühr für Pay-TV sowie Video on Demand“. Alle drei Positionen werden als Dienstleistung gemäß der SEA eingeordnet. Zu Punkt 2. und 3.: Die gewünschten Informationen liegen im Statistischen Bundesamt nicht vor. Der Ergebnisnachweis bezieht sich in der Verbraucherpreisstatistik auf die Preisentwicklung dieser oben genannten Dienstleistungen. Die Ergebnisse für Deutschland für die Güterposition "CC13-09423 Rundfunk - und Fernsehgebühren" sind abrufbar in der Genesis-Datenbank des Statistischen Bundesamtes. Link: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=61111-0004&sachmerkmal=CC13A5&sachschluessel=CC13-09*&zeitscheiben=3#abreadcrumb Daraus lassen sich die Änderungen des Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte nicht ablesen. Darüber hinaus wird der Ausgabeanteil an den Gesamtausgaben der privaten Haushalte im Wägungsschema durch den Wägungsanteil ausgewiesen. Dieser liegt für den Rundfunkbeitrag unterhalb von 1 Prozent (aktuelles Basisjahr 2020: Rundfunkbeitrag 4,63 Promille). Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html#_2oktrqunv Daraus lässt sich ebenfalls kein Rückschluss auf eine Änderung des Verbrauchsverhalten bzw. das Konsumverhalten ableiten. Bezüglich der zeitlichen Betrachtung hat sich seit 2015 inhaltlich die Definition nicht geändert. Zuvor, in der Basis 2010, wurde neben der Rundfunkgebühr auch die Fernsehgebühr erfasst. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, dass uns nicht alle angefragten Informationen vorliegen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen