Rundfunkbeitrag - Kulturdienstleistung / § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Anfrage an:
Westdeutscher Rundfunk
Gemäß Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen gehört Rundfunkbeitrag zu Kulturdienstleistung.
Gemäß § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags kann die zuständige Landesrundfunkanstalt rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide erlassen.
Bitte schicken Sie mir die komplette Auflistung der Bezeichnungen der rundfunkbeitragsrechtlichen Bescheide, die im Rahmen der Kulturdienstleistung "Rundfunkbeitrag" von WDR erlassen werden können.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. März 2024
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27. April 2024
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