Rundfunkbeitrag - Kulturdienstleistung / § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

Gemäß Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen gehört Rundfunkbeitrag zu Kulturdienstleistung.

Gemäß § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags kann die zuständige Landesrundfunkanstalt rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide erlassen.

Bitte schicken Sie mir die komplette Auflistung der Bezeichnungen der rundfunkbeitragsrechtlichen Bescheide, die im Rahmen der Kulturdienstleistung "Rundfunkbeitrag" von WDR erlassen werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ge…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag - Kulturdienstleistung / § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [#303964]
Datum
24. März 2024 09:26
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen gehört Rundfunkbeitrag zu Kulturdienstleistung. Gemäß § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags kann die zuständige Landesrundfunkanstalt rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide erlassen. Bitte schicken Sie mir die komplette Auflistung der Bezeichnungen der rundfunkbeitragsrechtlichen Bescheide, die im Rahmen der Kulturdienstleistung "Rundfunkbeitrag" von WDR erlassen werden können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303964/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. März 2024 09:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
11,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März 2024 über fragdenstaat.de. Der…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag - Kulturdienstleistung / § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [#303964]
Datum
8. April 2024 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März 2024 über fragdenstaat.de. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle aller Landesrundfunkanstalten. Er führt namens und im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalten den Einzug der Rundfunkbeiträge durch. Aufgrund der Verwaltungspraktikabilität, Kostenersparnis und Wirtschaftlichkeit, erfolgt der Rundfunkbeitragseinzug im Massenverfahren mit Hilfe von elektronischer Datenverarbeitung. Die Festsetzungsbescheide werden vom Beitragsservice ausdrücklich im Namen und Auftrag der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt gemäß § 10 a RBStV automatisiert erlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Diese enthält keine angefragte komplette Auflistung der Bezeichnungen d…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag - Kulturdienstleistung / § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [#303964]
Datum
8. April 2024 16:19
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Diese enthält keine angefragte komplette Auflistung der Bezeichnungen der rundfunkbeitragsrechtlichen Bescheide, die im Rahmen der Kulturdienstleistung "Rundfunkbeitrag" von WDR erlassen werden können. Angefragte Informationen zu rundfunkbeitragsrechtlichen Bescheiden, die im Rahmen der Kulturdienstleistung "Rundfunkbeitrag" von WDR erlassen werden können (§ 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). 1. Ist das Info-Schreiben zur Zwangsanmeldung ein Festsetzungsbescheid? 2. Sind alle Info-Schreiben Festsetzungsbescheide? 3. Sind alle Schreiben unter der EU-Marke "ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice" Festsetzungsbescheide? 4. Werden andere Bescheide erlassen, die keine Festsetzungsbescheide sind? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303964/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage und E-Mail vom 8. April 2024 über fragdens…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Rundfunkbeitrag - Kulturdienstleistung / § 10 a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [#303964]
Datum
23. April 2024 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage und E-Mail vom 8. April 2024 über fragdenstaat.de (#303964). Zu den Fragen 1 bis 3 können wir Ihnen mitteilen, dass Informationsschreiben des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio mangels Regelungsgegenstandes kein Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG NRW und damit auch kein Festsetzungsbescheid darstellen. Diese Schreiben dienen z.B. der Mitteilung von Informationen oder Hinweisen. Ein Festsetzungsbescheid ist ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG NRW und wird als solcher im Schriftverkehr auch entsprechend bezeichnet sowie mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Im Auftrag der Landesrundfunkanstalten erlässt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio neben Festsetzungsbescheiden u.a. Freistellungsbescheide, Ablehnungsbescheide - Freistellung, Aufhebungsbescheide - Freistellung, Befreiungsbescheide, Ablehnungsbescheide - Befreiung, Aufhebungsbescheide - Befreiung, Ermäßigungsbescheide, Ablehnungsbescheide - Ermäßigung, Aufhebungsbescheide - Ermäßigung sowie Widerspruchsbescheide. Mit freundlichen Grüßen