Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rundfunkbeitrag Meldedatenabgleich 2018

In Brandenburg läuft alles auf Hochtouren bezüglich des Meldedatenabgleichs 2018. Siehe https://online-boykott.de/images/schlagzeilen/20170910-einmaliger-meldedatenabgleich/20170910-einmaliger-meldedatenabgleich-brandenburg.pdf

1. Wie ist die Situation in NRW?
2. Welches Unternehmen ist technisch in NRW zuständig für Meldedatenabgleich 2018? HSH?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. September 2017
  • Frist
    13. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag Meldedatenabgleich 2018 [#24575]
Datum
10. September 2017 19:16
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Brandenburg läuft alles auf Hochtouren bezüglich des Meldedatenabgleichs 2018. Siehe https://online-boykott.de/images/schlagzeilen/20170910-einmaliger-meldedatenabgleich/20170910-einmaliger-meldedatenabgleich-brandenburg.pdf 1. Wie ist die Situation in NRW? 2. Welches Unternehmen ist technisch in NRW zuständig für Meldedatenabgleich 2018? HSH?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie mir Ihre Anschrift mit, weil bei Auskunft entweder gegebenenfalls ei…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Rundfunkbeitrag Meldedatenabgleich 2018 [#24575]
Datum
11. September 2017 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte teilen Sie mir Ihre Anschrift mit, weil bei Auskunft entweder gegebenenfalls eine Gebühr festgelegt wird oder ein ablehnender Bescheid zugestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.