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Rundfunkbeitrag und Menschenrecht

Welche Teile des Menschenrechts gelten beim Rundfunkbeitragsrecht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche …
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag und Menschenrecht [#31661]
Datum
7. Juli 2018 09:54
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Teile des Menschenrechts gelten beim Rundfunkbeitragsrecht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Ihre E-Mail ist außerhalb der Geschäftszeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingegan…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Automatische Antwort: Rundfunkbeitrag und Menschenrecht [#31661]
Datum
7. Juli 2018 09:55
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist außerhalb der Geschäftszeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingegangen. Sie wird unverzüglich am nächsten Arbeitstag in den Geschäftsgang gegeben. In unabweislich dringenden Fällen können Sie sich telefonisch an die Hauptpforte unter der Rufnummer (030) 18 580-0 wenden.

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Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Ihre Anfrage an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7. Juli 2018 , Rundfunkbeitrag und Menschenrecht [#31661]
Datum
11. Juli 2018 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7. Juli 2018. Ihre Anfrage ist nicht als Antrag nach dem IFG behandelt worden, weil Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen verlangen, sondern eine Rechtsfrage stellen. Sie haben eine allgemeine Frage an die Bundesregierung zum Rundfunkwesen und zu den Menschenrechten. Das Rundfunkwesen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Ich konzentriere mich in meiner Antwort daher auf die Politik der Bundesregierung zum Thema Menschenrechte. Der Einsatz für die Menschenrechte ist eine Querschnittsaufgabe für das Handeln der Bundesregierung in allen Politikfeldern. Die Bundesregierung stellt ihre innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen für den Einsatz für die Menschenrechte regelmäßig in einem Bericht dar. Den letzten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum März 2014 bis September 2016 finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/Content/…. Menschenrechte sind Rechte, die sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen; Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben und unabhängig davon, wie sie leben. Es handelt sich also um eine Art globaler Grundrechte. In Deutschland sind die Menschenrechte im Grundgesetz verankert. Zudem hat Deutschland alle zentralen Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte (wie die UN-Menschenrechtscharta), der Europäischen Union und des Europarats unterzeichnet und umgesetzt. Mit dem Thema Rundfunkbeitrag und Grundrechte hat sich im März 2016 das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Falls Sie das Urteil interessiert, es ist abrufbar unter: https://www.bverwg.de/180316U6C6.15.0. Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (u.a. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontakt usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes). Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BMJV finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bmjv.bund.de. Hier finden Sie u.a. auch nähere Erläuterungen zu Ihren Rechten sowie weiterführende Kontakt- bzw. Beschwerdemöglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
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