Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7. Juli 2018. Ihre Anfrage ist nicht als Antrag nach dem IFG behandelt worden, weil Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen verlangen, sondern eine Rechtsfrage stellen.
Sie haben eine allgemeine Frage an die Bundesregierung zum Rundfunkwesen und zu den Menschenrechten. Das Rundfunkwesen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Ich konzentriere mich in meiner Antwort daher auf die Politik der Bundesregierung zum Thema Menschenrechte.
Der Einsatz für die Menschenrechte ist eine Querschnittsaufgabe für das Handeln der Bundesregierung in allen Politikfeldern. Die Bundesregierung stellt ihre innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen für den Einsatz für die Menschenrechte regelmäßig in einem Bericht dar. Den letzten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum März 2014 bis September 2016 finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/Content/….
Menschenrechte sind Rechte, die sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen; Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben und unabhängig davon, wie sie leben. Es handelt sich also um eine Art globaler Grundrechte. In Deutschland sind die Menschenrechte im Grundgesetz verankert. Zudem hat Deutschland alle zentralen Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte (wie die UN-Menschenrechtscharta), der Europäischen Union und des Europarats unterzeichnet und umgesetzt.
Mit dem Thema Rundfunkbeitrag und Grundrechte hat sich im März 2016 das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Falls Sie das Urteil interessiert, es ist abrufbar unter:
https://www.bverwg.de/180316U6C6.15.0.
Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (u.a. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontakt usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes).
Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BMJV finden Sie auf unserer Internetseite unter
www.bmjv.bund.de. Hier finden Sie u.a. auch nähere Erläuterungen zu Ihren Rechten sowie weiterführende Kontakt- bzw. Beschwerdemöglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen