Rundfunkbeitrag und Verbraucherrechte

Die Verbraucherzentrale Saarland berät zum Thema "Rundfunkbeitrag".
https://www.verbraucherzentrale-saarland.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/rundfunkbeitrag-beitragspflicht-beitragsanpassungen-und-meldung-5793

1. Welche Verbraucherrechte hat ein Rundfunkbeitragszahler?
2. Zahlt die Verbraucherzentrale Saarland selbst den Rundfunkbeitrag?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verbraucherzentrale Saarland b…
An Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag und Verbraucherrechte [#267609]
Datum
12. Januar 2023 13:45
An
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verbraucherzentrale Saarland berät zum Thema "Rundfunkbeitrag". https://www.verbraucherzentrale-saarland.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/rundfunkbeitrag-beitragspflicht-beitragsanpassungen-und-meldung-5793 1. Welche Verbraucherrechte hat ein Rundfunkbeitragszahler? 2. Zahlt die Verbraucherzentrale Saarland selbst den Rundfunkbeitrag?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267609/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verbraucherzentrale Saarland e. V. berä…
Von
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag und Verbraucherrechte [#267609]
Datum
12. Januar 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verbraucherzentrale Saarland e. V. berät Privatpersonen in Vertragsangelegenheiten mit privaten Unternehmen wie z. B. Telefonanbieter, Kauf im Handel, Handwerkerleistungen, Reiseanbieter, Banken usw. Hier können Sie unsere Beratungsthemen einsehen: https://www.verbraucherzentrale-saarland.de/beratungsangebote Zum Beitragsservice berät die Verbraucherzentrale nicht. Wir stellen lediglich allgemeine Informationen auf unserer Internetseite zur Verfügung. Wir können gerne Ihre Anfrage an die Abteilung Beitragsservice SWR weiterleiten, wenn Sie zustimmen und Ihre Telefonnummer angeben. Die Mitarbeiter der Abteilung Beitragsservice des SWR haben sich netterweise bereit erklärt, Anfragen aus dem Saarland zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank. 1. Aus welcher Quelle stammt die Information zum Rundfunkbeitrag, die Verbraucherzentral…
An Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag und Verbraucherrechte [#267609]
Datum
12. Januar 2023 14:27
An
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank. 1. Aus welcher Quelle stammt die Information zum Rundfunkbeitrag, die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt? Kann die Information falsch sein? Beispiel: https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/index_ger.html Haftungsausschluss "[...] kann keine Gewähr für die Aktualität, Richtig­keit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen über­nommen werden." 2. Auf Ihrer Internetseite ist diese Information veröffentlicht. https://www.verbraucherzentrale-saarland.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-ermaessigung-5795 "ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln" Das Wort "Beitragsservice" ist eine eingetragene Unionsmarke. Wo kann man die Information zu dieser Marke bekommen? Dürfen Privatpersonen diese Marke nutzen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267609/
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Ihre E-Mail vom 12. Januar 2023 - Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme…
Von
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. Januar 2023 - Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Datum
13. Januar 2023 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre im Betreff genannten E-Mail. Ihre E-Mail hat uns im allgemeinen E-Mail-Eingang erreicht und wurde irrtümlich als Beratungsanfrage behandelt. Ich bitte dies zu entschuldigen. Ich habe Ihren Antrag auf Auskunft nun zur Kenntnis genommen und werde darauf fristgemäß und wie von Ihnen erbeten per E-Mail antworten. Bis dahin bitte ich um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Email vom 12. Januar 2023 "Rundfunkbeitra…
Von
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Betreff
Rundfunkbeitrag und Verbraucherrechte (#267609)
Datum
13. Februar 2023 09:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Email vom 12. Januar 2023 "Rundfunkbeitrag und Verbraucherrechte" - Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG. Zu Frage 1: https://www.verbraucherzentrale-saarland.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-5793 Zu Frage 2: Die Verbraucherzentrale Saarland e. V. zahlt Rundfunkbeitrag. Zu Ihren weiteren Fragen gemäß Ihrer weiteren Email vom 12.01.2023: Der oben verlinke Beitrag wurde im Rahmen des gemeinsamen Internetauftritts erstellt, den die Verbraucherzentralen in einer Kooperation betreiben. Die Texte unterliegen einem Vier-Augen-Prinzip und sind von Fachleuten der Verbraucherzentralen verfasst. Die weitere Frage zum Wort "Beitragsservice" gehört nicht zu unseren Beratungsthemen. Im Übrigen ist die Verbraucherzentrale Saarland e. V. keine Behörde. Wir gehen davon aus, dass eine Verpflichtung zu den oben gegebenen Antworten nicht besteht und insbesondere nicht auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz gestützt werden kann. Mit freundlichen Grüßen