[Rundfunkgebühren] Statistische Auskunft über die erhaltenen Vollstreckungsersuchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb)

Anfrage an: Stadt Trebbin

1. Leistet die Stadt Trebbin Amtshilfe bei Vollstreckungsersuchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb)?

2. Wie viele Vollstreckungsersuchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) erhielt die Stadt Trebbin jeweils in den Jahren 2016 und 2017?

3. Wie viele Vollstreckungen davon wurden
a) vollständig eingetrieben und abgeschlossen
b) teilweise eingetrieben
c) zurückgegeben
d) bzw. sind noch offen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Trebbin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[Rundfunkgebühren] Statistische Auskunft über die erhaltenen Vollstreckungsersuchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) [#31649]
Datum
6. Juli 2018 13:52
An
Stadt Trebbin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Leistet die Stadt Trebbin Amtshilfe bei Vollstreckungsersuchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb)? 2. Wie viele Vollstreckungsersuchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) erhielt die Stadt Trebbin jeweils in den Jahren 2016 und 2017? 3. Wie viele Vollstreckungen davon wurden a) vollständig eingetrieben und abgeschlossen b) teilweise eingetrieben c) zurückgegeben d) bzw. sind noch offen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Trebbin
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage über die erhaltenen Vollstreckungsersuchen des Ru…
Von
Stadt Trebbin
Betreff
WG: [Rundfunkgebühren] Statistische Auskunft über die erhaltenen Vollstreckungsersuchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) [#31649]
Datum
11. Juli 2018 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage über die erhaltenen Vollstreckungsersuchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg c/o Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio. Im Rahmen des §4 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg) leistet die Stadt Trebbin als örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde Vollstreckungshilfe. Aufgrund eines Vollstreckungsersuchens des Rundfunk Berlin-Brandenburg wird die Stadt Trebbin tätig. Es besteht gegenüber den öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten, bezogen auf rückständige Rundfunkgebühren/ Rundfunkbeiträge nebst Säumniszuschlägen und Nebenforderungen, die Verpflichtung zur Amtshilfe. Im Jahr 2016 erhielt die Stadt Trebbin 202 Ersuchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg c/o Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio. Davon sind a) 118 vollständig bezahlt und abgeschlossen b) 24 noch offen bzw. durch Ratenzahlung noch zum Teil offen c) 60 zurückgegeben oder auch zurückgenommen worden. Im Jahr 2017 erhielt die Stadt Trebbin 191 Ersuchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg c/o Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio. Davon sind a) 117 vollständig bezahlt und abgeschlossen b) 44 noch offen bzw. durch Ratenzahlung noch zum Teil offen c) 30 zurückgegeben oder auch zurückgenommen worden. Mit freundlichen Grüßen